Eine aktualisierte DGUV-Regel informiert über die Regelungen zum sicheren Arbeiten in Backbetrieben.

Die aktualisierte DGUV-Regel informiert über die Regelungen zum sicheren Arbeiten in Backbetrieben. (Foto: © Tyler Olsen/123RF.com)

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Aktualisierte Arbeitsschutzregeln für Backbetriebe

Betriebsführung

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat die Regel "Arbeiten in Backbetrieben" aktualisiert und unter dem neuen Titel "Branche Backbetriebe“ veröffentlicht.

Wer sich über die aktuellen Arbeitsschutzregelungen für Bäckereien, Konditoreien und anderen Backbetrieben informieren will, kann jetzt zu der DGUV-Regel 110-004 "Branche Backbetriebe" greifen. Die Broschüre ersetzt die bisherige Regel "Arbeiten in Backbetrieben" und informiert darüber, was Betreiber von Backbetrieben über Errichtung und Betrieb von Arbeitsstätten wissen müssen oder über die Bereitstellung von Arbeitsmitteln.

Enthalten sind außerdem Hinweise auf mögliche Gefährdungen der Beschäftigten sowie passende Schutzmaßnahmen. Die Broschüre kann ab Februar 2021 auf der Seite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) bestellt oder ab sofort kostenfrei von dort heruntergeladen werden.

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Kostenfreier Download Auf der DGUV-Website können Sie die Regel "Branche Backbetriebe" kostenfrei herunterladen. 

Quelle: DGUV

Text: / handwerksblatt.de

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