Der Tarifvertrag für alle Auszubildenden des Bäckerhandwerks sowie für die Konditoren-Azubis in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern ist Mitte Februar vom Bundesarbeitsministerium für allgemeinverbindlich erklärt worden. Neben den Ausbildungsvergütungen geht es auch um die Inflationsausgleichsprämie und um einen Zuschuss zu den Fahrtkosten. Um die Ausbildung noch attraktiver zu gestalten, strebt der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks eine Modernisierung der Ausbildungsverordnungen an.

Der Tarifvertrag für alle Auszubildenden des Bäckerhandwerks sowie für die Konditoren-Azubis in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern ist Mitte Februar vom Bundesarbeitsministerium für allgemeinverbindlich erklärt worden. Neben den Ausbildungsvergütungen geht es auch um die Inflationsausgleichsprämie und um einen Zuschuss zu den Fahrtkosten. Um die Ausbildung noch attraktiver zu gestalten, strebt der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks eine Modernisierung der Ausbildungsverordnungen an. (Foto: © ZDB/Darius Ramazani)

Vorlesen:

Allgemeinverbindlicher Tarifvertrag für Auszubildende des Bäckerhandwerks

Der neue Tarifvertrag für Bäcker-Azubis ist Mitte Februar 2024 für allgemeinverbindlich erklärt worden. Neben einer höheren Vergütung soll eine Neuordnung der Ausbildung dafür sorgen, dass der Beruf attraktiver wird.

Im Juli 2023 hatten sich der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) auf den Abschluss eines neuen Tarifvertrages für die Auszubildenden des Bäckerhandwerks geeinigt. Im Zuge dessen wurde beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auch die Allgemeinverbindlichkeit beantragt. Die entsprechende Erklärung ist am 19. Februar 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Die Regelungen des neuen Tarifvertrags gelten damit rückwirkend für alle rund 10.000 Auszubildenden des Bäckerhandwerks sowie für die Auszubildenden des Konditorenhandwerks in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.

Erhöhung der Ausbildungsvergütungen

Der für allgemeinverbindlich erklärte, neue Tarifvertrag enthält laut dem Zentralverband folgende wesentliche Eckpunkte:

Der Tarifvertrag läuft vom 1. August 2023 bis 28. Februar 2025. Die Erhöhung der tariflichen Ausbildungsvergütung vollzieht sich in zwei Stufen.

Stufe 1: Vom 1. August 2023 bis 31. Dezember 2024 erhalten die Auszubildenden im 1. Ausbildungsjahr 860 Euro brutto pro Monat, die Auszubildenden im 2. Ausbildungsjahr 945 Euro brutto pro Monat und die Auszubildenden im 3. Ausbildungsjahr 1.085 Euro brutto pro Monat
Hinzu kommen monatlich 50 Euro Inflationsausgleichsprämie, die mit dem Ende der ersten Stufe des Tarifvertrages am 31. Dezember 2024 entfällt.

Das könnte Sie auch interessieren:

Stufe 2: Vom 1. Januar 2025 bis 28. Februar 2025 erhalten die Auszubildenden im 1. Ausbildungsjahr 930 Euro pro Monat, die Auszubildenden im 2. Ausbildungsjahr 1.015 Euro pro Monat und die Auszubildenden im 3. Ausbildungsjahr 1.155 Euro.

Zuschuss zu den Fahrtkosten

Ab dem 1. September 2023 werden den Auszubildenden aller Ausbildungsjahre verbindlich vom Ausbildungsbetrieb die tatsächlich entstandenen monatlichen Kosten eines 29-Euro-Tickets erstattet. In den Bundesländern, in denen noch kein 29-Euro-Ticket angeboten wird, haben die Azubis Anspruch auf Zahlung eines Fahrtkostenzuschusses von bis zu 29 Euro pro Monat für Fahrten mit dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).

Modernisierung der Ausbildung

Roland Ermer, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks Foto: © Zentralverband des BäckerhandwerksRoland Ermer, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks Foto: © Zentralverband des Bäckerhandwerks

Roland Ermer bezeichnete das erzielte Ergebnis der Sozialpartner Zentralverband und Gewerkschaft als "ein wichtiges Signal". "Die Ausbildungsvergütung im Bäckerhandwerk bleibt damit attraktiv und muss sich im Vergleich mit anderen Branchen nicht verstecken", so der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks.

Es seien aber weitere Schritte notwendig, um die Ausbildungsberufe attraktiver zu machen. Ermer forderte, die Ausbildungsverordnungen der Berufe im Bäckerhandwerk dringend neu zu ordnen. "Wir müssen die Inhalte der Ausbildungen modernisieren und die Berufsbeschreibungen anpassen. Um dem veränderten Bildungsverhalten und gesellschaftlichen Veränderungen gerecht zu werden, braucht es dringend mehr Flexibilität und zeitgemäße Anpassungen, um den Bedarfen gerecht zu werden", begründete Ermer die Forderung des Zentralverbands.

Gewerkschaft NGG sperrt sich

Der Zentralverband bemängelt, dass sich die Gewerkschaft NGG jedoch "aus nicht nachvollziehbaren Gründen" der notwendigen Modernisierung der Ausbildungsverordnung für den Ausbildungsberuf Fachverkäufer" versperre. Laut Hauptgeschäftsführer Friedemann Berg habe der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks bereits ein Konzept vorgelegt, das weitreichende Zugeständnisse vorsieht und dennoch von der NGG als Grundlage für weitere Gespräche abgelehnt werde. "Es ist nun die Zeit, den nächsten Schritt zu machen und gemeinsam Verantwortung für die Nachwuchsgewinnung wahrzunehmen. Wir erwarten von unserem Sozialpartner, dass er sich hier endlich bewegt."

Quelle: Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks

DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale Deutsche Handwerksblatt (DHB) registrieren!

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: