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Arbeitsunfälle rückläufig, Berufskrankheiten nehmen zu

Betriebsführung

Laut Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) sind 2022 die Arbeits- und Wegeunfälle in der Bauwirtschaft im Vergleich zu 2021 zurückgegangen. Allerdings wurden 2022 deutlich mehr Berufskrankheiten gemeldet als im Vorjahr.

Zu den am häufigsten gemeldeten Berufskrankheiten gehören Lärmschwerhörigkeit, weißer Hautkrebs aufgrund natürlicher UV-Strahlung und Lungenkrebs durch Asbest

Im Jahr 2022 verzeichnete die Bauwirtschaft und den baunahen Dienstleistungen einen Rückgang bei den meldepflichtigen Arbeitsunfällen. Die Zahl sank von 103.525 im Jahr 2021 auf 99.380, was einem Rückgang von etwa vier Prozent entspricht. Ebenso gab es einen Rückgang bei den meldepflichtigen Wegeunfällen. Im Jahr 2021 wurden noch 8.808 Unfälle auf dem Weg zur Arbeit gemeldet, während 2022 nur 8.298 Fälle bei der BG BAU registriert wurden. Dies entspricht einem Rückgang von ungefähr sechs Prozent. Die sogenannte Tausend-Personen-Quote, die die relative Unfallhäufigkeit pro 1.000 Vollbeschäftigte abbildet, ist ebenfalls gesunken. Im Jahr 2022 lag sie bei 45,51 im Vergleich zu 49,84 im Jahr 2021.

Weniger tödliche Arbeitsunfälle, aber mehr tödliche Wegeunfälle

Foto: © BG BAUFoto: © BG BAU

Rückgängig ist auch die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle, im Jahr 2022 verloren 74 Mitarbeiter ihr Leben infolge von Arbeitsunfällen. Dies entspricht einem Rückgang von elf Todesfällen im Vergleich zum Vorjahr. Im Gegensatz dazu ist allerdings die Anzahl der tödlichen Wegeunfälle signifikant angestiegen. Im vergangenen Jahr verloren 22 Beschäftigte ihr Leben auf dem Weg zur Arbeit oder nach Hause, verglichen mit 12 Fällen im Jahr 2021.

Ebenfalls gestiegen ist die Anzahl der Verdachtsanzeigen auf Berufskrankheiten. 2022 wurden 18.228 Verdachtsanzeigen registriert, im Vergleich zu 16.492 im Jahr 2021. Dies entspricht einem Gesamtanstieg von über zehn Prozent. Die häufigsten gemeldeten Berufskrankheiten sind Lärmschwerhörigkeit (4.010 Fälle), Hautkrebs durch Sonneneinstrahlung (2.675 Fälle), Erkrankungen der Lendenwirbelsäule (1.666 Fälle) und Lungenkrebs durch Asbest (1.291 Fälle).

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Klimawandel und Energiewende große Herausforderungen

Als Schlüsselakteur bei der Umsetzung der Energiewende stehen Sicherheit und Gesundheit am Bau im Fokus. Trotz des Verbots von Asbest im Jahr 1993 ist dieser gefährliche Stoff immer noch in vielen Gebäuden vorhanden. Solange Asbest intakt bleibt, besteht normalerweise keine unmittelbare Gefahr.

Allerdings können bei Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten Asbeststaubpartikel aus Materialien wie Fliesenklebern, Spachtelmassen, Putzen oder Estrichen freigesetzt und von Arbeitnehmern eingeatmet werden. Dies kann schwerwiegende Auswirkungen haben, da Asbestfasern Krankheiten wie Asbestose, Lungenkrebs oder Mesotheliom verursachen können, die in der Regel tödlich enden. 

Asbest: Hauptursache für tödliche Berufskrankheiten

Die Statistik der BG BAU verdeutlicht die alarmierende Situation: Asbest ist die führende Todesursache bei Berufskrankheiten. In den letzten zehn Jahren sind 3.376 Versicherte der BG BAU aufgrund einer asbestbedingten Berufserkrankung verstorben, allein im Jahr 2022 waren es 320 Todesfälle.

Auch die Zahl der Neuinfektionen ist im vergangenen Jahr angestiegen. Die BG BAU erhielt 2022 insgesamt 2.414 Meldungen von Verdachtsfällen asbestbedingter Berufserkrankungen. Über die Hälfte dieser Verdachtsanzeigen (1.291) betrafen Lungenkrebs, Kehlkopfkrebs oder Eierstockkrebs durch Asbest, gefolgt von 716 Meldungen von Asbeststaublunge (2021: 670).

Lesetipp > Asbest - die unsichtbare Gefahr: Energetische Sanierungen von Bestandsbauten

Schutzmaßnahmen gegen Asbest

Norbert Kluger, Leiter der Abteilung Stoffliche Gefährdungen der BG BAU. Foto: © BG BauNorbert Kluger, Leiter der Abteilung Stoffliche Gefährdungen der BG BAU. Foto: © BG Bau

Dazu Norbert Kluger, Leiter der Abteilung Stoffliche Gefährdungen der BG BAU: "Asbest ist ein nach wie vor aktuelles Problem, denn wir müssen bei Bestandsbauten immer davon ausgehen, dass Asbest enthalten sein kann. Sollen Arbeiten im Bestand stattfinden, ist vorab eine genaue Recherche und möglicherweise eine Materialanalyse unerlässlich. Danach müssen entsprechende Schutzmaßnahmen ergriffen werden."

Effektiver Schutz vor den tödlichen Auswirkungen von Asbest ist aber möglich und umsetzbar, etwa durch die Anwendung staubarmer Arbeitsverfahren. Wo Staub entsteht, sollten Absaugvorrichtungen und Filtersysteme eingesetzt werden. Betroffene Arbeitsbereiche müssen von nicht kontaminierten Bereichen abgeschottet werden, um eine Verschleppung von Asbest zu verhindern. Wenn Gefährdungen bestehen, sind Atemschutzmasken und dicht schließende Schutzanzüge erforderlich.

Quelle: BG BAU

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Text: / handwerksblatt.de

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