Arbeitszimmer: Badrenovierung absetzen
Die Kosten für eine umfassende Badmodernisierung können anteilig als Werbungskosten oder Betriebsausgaben des Arbeitszimmers geltend gemacht werden.
Hausbesitzer können Ausgaben, die das gesamte Gebäude betreffen, anteilig als Werbungskosten oder Betriebsausgaben ihres häuslichen Arbeitszimmers geltend machen. Dabei kann es sich etwa um eine Dacherneuerung, eine Fassadenreparatur oder den Einbau einer neuen Haustür handeln. Aufteilungsmaßstab ist das Verhältnis von Wohnfläche des Hauses zur Fläche des Arbeitszimmers. Nimmt das Heimbüro zum Beispiel zehn Prozent der Gesamtwohnfläche ein, sind auch zehn Prozent der Kosten einer Fassadenreparatur absetzbar.
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass auch die Ausgaben für eine umfassende Badmodernisierung Kosten sein können, die das gesamte Gebäude betreffen. In diesem Fall sind sie anteilig als Arbeitszimmerkosten absetzbar (Urteil vom 18.03.2015, Az. 11 K 829/14 E).
Unter Einbeziehen der Modernisierungskosten ergaben sich im konkreten Fall für das Arbeitszimmer rund 4.000 Euro abziehbare Aufwendungen. Weil das Arbeitszimmer Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit war, galt nicht die Jahreshöchstgrenze von 1250 Euro für das Arbeitszimmer.
Revision beim Bundesfinanzhof
Das Gericht ließ eine Revision beim Bundesfinanzhof zu. "Unabhängig davon, wie das Verfahren weitergeht, sollten Betroffene bei größeren Baumaßnahmen am Eigenheim daran denken, die anteilig auf das häusliche Arbeitszimmer entfallenden Aufwendungen geltend zu machen" kommentiert Uwe Rauhöft, Geschäftsführer beim Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) aus Berlindas Urteil. Das gelte besonders dann, wenn die Arbeiten zu einer Werterhöhung des Gebäudes führen und über übliche Schönheitsreparaturen hinausgehen.
Foto: © Andriy Popov/123RF.com
Quelle: NVL
Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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