Appell des ZDH an die Politik, es muss der bürokratische Aufwand reduziert werden, so dass es eine spürbare Entlastung gibt.

Appell des ZDH an die Politik, es muss der bürokratische Aufwand reduziert werden, so dass es eine spürbare Entlastung gibt. (Foto: © lsaloni/123RF.com)

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Aufbewahrungsfristen jetzt verkürzen!

Die Bundesregierung unternimmt einen neuen Anlauf, die Aufbewahrungsfristen für Unternehmen zu verkürzen. Passiert das Gesetz den Bundesrat, müssten Unternehmen rückwirkend ab 2013 steuerlich relevante Unterlagen nur noch acht statt zehn Jahre aufheben.

In einem weiteren Schritt würden die Aufbewahrungsfristen ab 2015 auf sieben Jahre verkürzt. Die Unternehmen würden damit jährlich um geschätzte 2,5 Milliarden Euro entlastet. 2012 hatte die Bundesregierung bereits einen solchen Gesetzentwurf  als Teil des Jahressteuergesetzes 2013 eingebracht, was aber im November am Widerstand der Länder im Bundesrat gescheitert war.

Handwerk hofft auf einen Durchbruch

Otto Kentzler, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, appelliert an die Politik: "Die Koalitions- und vor allem die Oppositionsfraktionen müssen nun endlich den Weg frei machen für erkennbare Schritte zum Abbau unnötiger steuerlicher Bürokratie." Kentzler erinnertean die so genannten "Siegener Thesen", in denen SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück erst kürzlich genau hierfür geworben hatte."Leider fand sich dieser Vorschlag dann nicht mehr im Wahlprogramm der Sozialdemokraten wieder. Mit der erneuten Initiative zur Verkürzung der steuerlichen Aufbewahrungsfristen haben nun alle Beteiligten die Chance, endlich einen Durchbruch bei diesem für den Mittelstand wichtigen Thema zu erzielen.“

Bundesrat muss zustimmen

Die am 10. April 2013 vom Bundeskabinett beschlossene Formulierungshilfe für den "Entwurf eines Gesetzes zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen sowie zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" wurde dem Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet.

Die Regierungskoalition hat das Aufbewahrungsfristenverkürzungsgesetz am 24. April 2013 im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages  beschlossen. Die zweite und dritte Lesung im Deutschen Bundestag ist für den 25. April vorgesehen. Der Bundesrat wird sich spätestens am 7. Juni – bei Gewährung einer Fristverkürzung bereits am 3. Mai – mit dem Gesetzentwurf befassen. Das Gesetz ist im Bundesrat zustimmungspflichtig.

Text: / handwerksblatt.de