Autofahrer dürfen Handys an einen anderen Platz legen
Wer während der Autofahrt sein Smartphone lediglich in die Hand nimmt, um es an einen anderen Ort zu legen, begeht keine Ordnungswidrigkeit. Das OLG Karlsruhe hat einem Autofahrer recht gegeben.
Elektronische Geräte während der Autofahrt zu benutzen, ist verboten, genau wie das Telefonieren ohne Freisprechanlage. Das bestimmt der § 23 Straßenverkehrsordnung (StVO). Doch verstößt man auch dagegen, wenn man das Handy beim Freisprechen umlegt? Nein, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe als erstes höheres Gericht diese Frage.
Der Fall
Ein Autofahrer hielt sein Mobiltelefon während der Fahrt in der Hand und führte ein Gespräch über die Freisprecheinrichtung. Dafür wurde er vom Amtsgericht Villingen-Schwenningen zu einer Geldbuße von 250 Euro verurteilt. Der Fahrer argumentierte jedoch, dass er das Smartphone nur zum Zweck der Umlagerung in die Hand genommen habe.
Die Entscheidung
Das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) gab jedoch dem Autofahrer recht und hob das erstinstanzliche Urteil auf. Es stellte fest, dass das bloße Aufnehmen oder Halten eines elektronischen Geräts während der Fahrt nicht gegen die § 23 Straßenverkehrsordnung (StVO) verstößt. Verboten sei lediglich das Benutzen des Gerätes.
Das OLG argumentierte: Wäre es vom Gesetzgeber gewollt, dass die Hände stets von fahrfremden Tätigkeiten fernblieben, wäre nicht nachvollziehbar, warum ein Verstoß nur bei elektronischen Geräten gelten sollte. Eine Ordnungswidrigkeit liege demnach nur dann vor, wenn eine konkrete Kombination aus Festhalten und Nutzen während der Fahrt nachgewiesen werden könne.
Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 18. April 2023, Az. 1 ORbs 33 Ss 151/23
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Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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