Baugewerbe begrüßt HBCD-Regelung
Das Bundeskabinett hat die POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung beschlossen. Der ZDB begrüßt dies, rechnet aber mit höheren Kosten für die Entsorgung.
Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) begrüßt die vom Bundeskabinett beschlossene POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung (POP = persistente organische Schadstoffe) zu HBCD-haltigen Abfällen. Allerdings rechnet der Verband mit höheren Kosten für die Entsorgung. Mit der Verordnung sei eine einheitliche und praktikable Regelung für die Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmstoffen sichergestellt, sagt ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa.
Seit der Ende 2016 vorgenommenen Einstufung von HBCD-haltigen Dämmplatten als gefährlicher Abfall und den damit aufgetretenen Entsorgungsengpässen hatte sich der ZDB für eine Rücknahme dieser Einstufung, die deutlich über das vom EU-Abfallrecht geforderte Maß hinausging, eingesetzt. Die Bundesregierung reagierte zunächst mit einer Änderungsverordnung, dem sogenannten Moratorium, zur Abfallverzeichnis-Verordnung, die bis Ende 2017 befristet war.
Kaum bürokratischer Mehraufwand
Das im Rahmen der Verordnung vorgesehene Sammelentsorgungsnachweisverfahren können Betriebe, die HBCD-haltige Dämmstoffe zurückbauen, mit Hilfe eines Übernahmescheins vom Entsorger führen. Damit halte sich für die Betriebe des Bau- und Ausbaugewerbes der bürokratische Aufwand in Grenzen. Die vom Gesetzgeber geforderte gesicherte Entsorgung und Ausschleusung dieser Abfälle sei gewährleistet.
Allerdings führe die nun geforderte getrennte Sammlung der HBCD-haltigen Dämmplatten, die dann zur Verbrennung wieder mit dem Hausmüll vermischt werden, zu höheren Kosten. Damit werde die Entsorgung für Investoren und Verbraucher teurer. "Hier stellt sich die Frage nach dem Mehrwert der künftigen Regelung. Immerhin wurden jahrzehntelang HBDC-haltige Abfälle ohne getrennte Sammlung umweltgerecht in Hausmüllverbrennungsanlagen entsorgt", so Pakleppa.
Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
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