Versorgungslücke – die Differenz zwischen dem tatsächlich verfügbaren und dem eigentlich benötigen Geld im Ruhestand.

Versorgungslücke – die Differenz zwischen dem tatsächlich verfügbaren und dem eigentlich benötigen Geld im Ruhestand. (Foto: © Targobank)

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Besser kein Mut zur Lücke

Betriebsführung

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Wie man sich als selbstständiger Handwerker finanziell auf den Ruhestand vorbereitet, wird im Finanztipp der Targobank erklärt.

Wie man sich als selbstständiger Handwerker finanziell auf den Ruhestand vorbereitet, ist eine Frage, auf die es keine einfache Antwort gibt. Nur das Ersparte aufzuzehren oder nur auf Rentenzahlungen zu setzen, genügt sicher nicht als Strategie. Und auch der Plan, allein vom Verkauf des Betriebs zu leben, bringt manch einen in eine ernste Versorgungslücke. So nennt man die Differenz zwischen dem tatsächlich verfügbaren und dem eigentlich benötigten Geld im Ruhestand.

Ob man für sein Unternehmen später tatsächlich die Summe erhält, die es in seinen besten Zeiten wert gewesen ist, kann niemand garantieren. Eine für den Ruhestand tragfähige Summe ergibt sich oft nur, wenn attraktive Immobilien zum Betriebsvermögen gehören. Was für Maschinen, Geräte und "weiche" Unternehmenswerte zu erzielen ist, liegt oft weit unter dem erwarteten Betrag.

Realistische Kalkulation des eigenen Bedarfs

Aber der Reihe nach: Zunächst ist eine realistische Annahme zu treffen, wie viel Geld jeden Monat für die gesamte Lebenshaltung benötigt wird. Hier ist nicht nur an Miete, Strom und Essen zu denken – auch die Kosten für Versicherungen, Gebühren, Reparaturen fallen im Ruhestand ebenso an wie im Berufsleben. Hinzu kommt, dass es nun viel freie Zeit gibt: Für Reisen, Konzerte, Restaurantbesuche, worauf man als Selbstständiger oft verzichtet hat. Sinnvoll ist es auch, in die eigene Fitness und Gesundheit zu investieren, um lange einen aktiven Ruhestand genießen zu können. Nicht zuletzt stellt sich die Frage: Gibt es Kinder, Enkel oder andere nahe Verwandte, die ständig oder gelegentlich zu unterstützen sind?

Auch die Berechnung der voraussichtlichen Einkünfte und Rücklagen für den Ruhestand ist durchaus komplex. Hier fließen die zu erwartenden Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Lebensversicherungen oder Rürup-Rentenleistungen ein. Gegebenenfalls erhält man aus einem früheren Beschäftigungsverhältnis zusätzlich eine betriebliche Altersversorgung. Natürlich spielt auch die eigene finanzielle Vorsorge mit Festgeldern, Tagesgeldern und Bausparverträgen eine Rolle. Falls vorhanden, auch das Wertpapierdepot mit Aktien oder Anteilen an Investment- und Immobilienfonds. Gibt es selbst genutzte oder vermietete Immobilien? Welcher realistische Verkaufspreis ist mit dem eigenen Betrieb zu erzielen? Ist vielleicht in den nächsten Jahren noch mit einer größeren Erbschaft zu rechnen?

Steuern fallen auch im Ruhestand an

Vergessen sollte man freilich nicht, dass auch im Ruhestand viele Einkünfte zu versteuern sind. Die Prognose, ob im Alter eine Versorgungslücke droht und wie hoch sie womöglich ausfällt, ist also gar nicht so leicht zu stellen. Hier sollte man auf externen Sachverstand bauen, etwa im Rahmen eines Vorsorge-Checks, wie ihn Banken und Versicherungen anbieten. Empfehlenswert ist es, alle Unterlagen frühzeitig zu sichten und zu bewerten. Sinnvoll ist es auch, nach einigen Jahren eine Zwischenbilanz zu ziehen, um noch nachjustieren zu können.

Je später im Leben man versucht, eine Lücke zu schließen, umso schwieriger wird dieses Unterfangen. Das gilt insbesondere für Versicherungsverträge. Gut verzinste Lebensversicherungen werden gegenwärtig kaum angeboten. Zudem sinkt der Höchstrechnungszins zum Januar 2022 weiter und zwar von 0,9 auf nur noch 0,25 Prozent. Auch mit der Anlage in Aktien sollte man so früh wie möglich beginnen. Denn über die langfristig positive Entwicklung der Aktienmärkte können kurzfristige Flauten in der Regel immer wieder ausgeglichen werden.

Gesetzliche RentenversicherungRentenversicherung Ob man als Selbstständiger in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist oder nicht, hängt vom jeweils ausgeübten Handwerk ab. Während Bäcker, Elektrotechniker oder Installateure aufgrund ihres Eintrags in der Handwerksrolle grundsätzlich pflichtversichert sind, trifft das für Optiker, Schneider und Schuhmacher nicht zu. Wie die einzelnen Gewerke behandelt werden, ist der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung oder der örtlichen Handwerkskammer zu entnehmen. Wer 18 Jahre lang Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hat, kann sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Stattdessen lässt sich aber auch die Beitragshöhe mit Nachweis des aktuellen Arbeitseinkommens reduzieren oder erhöhen. 
Internet Hier geht es zum Web-Auftritt der Deutschen Rentenversicherung.

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Text: / handwerksblatt.de

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