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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Den Meister als anspruchsvollen Bildungsabschluss nur mit "Junior Professional" zu bezeichnen, wertet die Meisterausbildung eindeutig ab. Der BWHT lehnt die von zwei baden-württembergischen Ministerien vorgeschlagenen Bezeichnungen "Junior Professional" und "Senior Professional" kategorisch ab. (Foto: © Elena Nichizhenova/123RF.com)
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August 2019
Es ist geplant, dass sich Meister künftig auch "Bachelor Professional" nennen dürfen. Eine Ergänzung wie "Junior Professional" lehnt der Handwerkstag in Baden-Württemberg kategorisch ab.
Zurzeit wird das Berufsbildungsgesetz (BBiG) modernisiert. Ein wichtiger Teil der Novelle ist die Einführung ergänzender Berufsbezeichnungen. Abschlüsse wie der Meister sollen den Zusatz "Bachelor Professional" tragen dürfen. Für Fortbildungen auf dem Niveau des Betriebswirts ist außerdem die Bezeichnung "Master Professional" vorgesehen. Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) will damit die Gleichwertigkeit von beruflicher Fortbildung und Studium verdeutlichen. "Weil die Bezeichnungen international verständlich sind, fördern sie die Mobilität für berufliche Aufsteigerinnen und Aufsteiger", argumentiert sie.
Wichtige Infos zur BBiG-NovelleEin Vorstoß der baden-württembergischen Ministerien für Kultus und Wissenschaft geht dem Handwerk im Ländle deutlich zu weit. Sie wollen diese "in langen Beratungsprozessen gefundenen Begriffe nun durch 'Junior Professional‘ und 'Senior Professional‘" ergänzen. "Damit es international vergleichbarer wird, haben wir uns für die zusätzlichen Bezeichnungen 'Bachelor Professional‘ und 'Master Professional‘ ausgesprochen", erklärt der Präsident des Baden-Württembergischen Handwerkstages (BWHT), Rainer Reichhold. Den Meister als anspruchsvollen Bildungsabschluss nur mit "Junior Professional" zu bezeichnen, wertet die Meisterausbildung aus seiner Sicht aber eindeutig ab.
Auch der Mehrwert einer besseren Vergleichbarkeit beruflicher und akademischer Bildungsabschlüsse sei hier nicht mehr gegeben, weil die bekannten Begriffe "Bachelor" und "Master" wegfallen würden. Stattdessen würden neue und in keiner Weise etablierte Bezeichnungen eingeführt, die zu einer weiteren Unübersichtlichkeit von Berufsbezeichnungen führen und Verwirrung stiften würden. "Von den falschen Vorstellungen, die diese Bezeichnungen bei den Kunden hervorrufen, wollen wir erst gar nicht reden", kritisiert Reichhold. Der BWHT erwarte von der baden-württembergischen Landesregierung, dass sie von ihren Planungen, "Junior/Senior Professionals" einzuführen, Abstand nimmt und dies auch im Bundesrat so durchsetzt. BWHT-Präsident Reichold: "Wir lehnen diese Begriffe kategorisch ab!"
Vorschläge des Bundesrates unter TOP 32"Junior Professional" statt "Bachelor Professional"? "Senior Professional" als Alternative zum "Master Professional"? Nicht mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks! Der ZDH lehnt die Vorschläge der Ländervertreter kategorisch ab. "Das käme einer Abwertung der beruflichen Bildung und ihrer Abschlüsse gleich", bemängelt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke. Der Bundestag solle sich nicht dem Druck der Akademikerwelt beugen. Dies gelte umso mehr, als Meister und akademischer Bachelor im Deutschen Qualifizierungsrahmen auf einem Niveau eingestuft sind.
Den Handwerksmeister künftig als "Junior Professional" zu bezeichnen, hält der Westdeutsche Handwerkskammertag für "eine Katastrophe". Der Vorschlag des Bundesrates konterkariere sowohl die Ziele der Koalitionsvereinbarung der Bundesregierung als auch die Koalitionsvereinbarungen vieler Landesregierungen. "Die Stärkung der beruflichen Bildung ist ein klar formuliertes Ziel, nicht nur der Regierung in Nordrhein-Westfalen."
Mit dem Berufsbildungsmodernisierungsgesetz (BBiMoG) haben sich der Bundestag und Bundesrat vor der Sommerpause in erster Lesung beschäftigt. Wie geht es nun weiter? Als nächstes dürfte darüber am 25. September im Bildungsausschuss des Bundestages beraten werden. Die zweite und dritte Lesung des Bundestages könnte für den 24. und 25. Oktober terminiert werden. Am 29. November wäre der Bundesrat an der Reihe. Es ist geplant, dass das Gesetz zum 1. Januar 2020 in Kraft tritt.
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