Die Handwerkskammer des Saarlandes bietet neue Leitfäden zu den Themen Mutterschutz, Elternzeit und Teilzeitausbildung.

Die Handwerkskammer des Saarlandes bietet neue Leitfäden zu den Themen Mutterschutz, Elternzeit und Teilzeitausbildung. (Foto: © annaperfilova/123RF.com)

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Mutterschutz und Elternzeit für Auszubildende

Neue Leitfäden der Handwerkskammer des Saarlandes informieren über die Themen Mutterschutz, Elternzeit und Teilzeitausbildung.

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist auch in der handwerklichen Ausbildung ein zentrales Thema. Auszubildende, die während ihrer Lehrzeit Nachwuchs bekommen oder bereits Kinder haben, sehen sich besonderen Herausforderungen gegenüber.

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) schafft hierfür klare Regelungen und eröffnet durch Mutterschutz, Elternzeit und Teilzeitausbildung im Handwerk neue Chancen für eine erfolgreiche berufliche Zukunft.

Mutterschutz und Elternzeit für Auszubildende

Auch Auszubildende haben Anspruch auf Mutterschutz und Elternzeit. Die Elternzeit wird nicht auf die reguläre Ausbildungsdauer angerechnet, sodass keine Nachteile entstehen. Nach der Elternzeit kann die Ausbildung problemlos fortgesetzt werden – ganz gleich, ob im Betrieb oder in der Berufsschule.

Diese Regelung sorgt dafür, dass junge Eltern ihre Ausbildung mit Kind erfolgreich abschließen können.

Teilzeitausbildung im Handwerk – Ausbildung und Familie vereinbaren

Seit der Reform des BBiG ist die Teilzeitberufsausbildung gesetzlich verankert. Sie bietet die Möglichkeit, die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit zu reduzieren – zum Beispiel durch ein 4-Tage-Modell, welches auch für minderjährige Auszubildende anwendbar ist.

So bleibt mehr Zeit für Familie, Kinderbetreuung oder Pflege, ohne dass die Ausbildungsqualität darunter leidet. Für viele junge Eltern ist die Teilzeitausbildung der Schlüssel, um Ausbildung und Familie unter einen Hut zu bringen. Die Kombination aus Mutterschutz, Elternzeit und Teilzeitausbildung schafft verlässliche Rahmenbedingungen für junge Menschen im Handwerk. Auch Ausbildungsbetriebe profitieren davon.

 

Hintergrund: Mutterschutz und Elternzeit für Auszubildende Hintergrund Weitere Informationen dazu auf der Website der Handwerkskammer des Saarlandes – Mutterschutz, Elternzeit und Teilzeitausbildung.
Kontakt Johanna Müller, Telefon 0681 5809200, E-Mail: j.mueller@hwk-saarland.de

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Text: / handwerksblatt.de

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