Welche Masken und welche Desinfektionmittel sind bei der Arbeit zum Schutz vor SARS-CoV-2 unter welchen Umständen einzusetzen? Die neue Fassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel liefert hierauf konkrete Antworten.

Welche Masken und welche Desinfektionmittel sind bei der Arbeit zum Schutz vor SARS-CoV-2 unter welchen Umständen einzusetzen? Die neue Fassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel liefert hierauf konkrete Antworten. (Foto: © maridav/123RF.com)

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Corona: Arbeitsschutzregel aktualisiert

Die neue Fassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel enthält jetzt unter anderem konkrete Regeln zum Einsatz von Gesichtsmasken und zur Belegung von Räumen.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) haben die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel erneut überarbeitet und dabei einige Regeln etwa zum Einsatz von Atemschutzmasken und Warmlufttrocknern oder dazu, welche Desinfektionsmittel geeignet sind, konkreter formuliert.

Überarbeitet wurde unter anderem die Auflistung, welche Atemschutzmasken eingesetzt werden dürfen und welche Kennzeichnung sie aufweisen müssen. Neu ist jetzt auch, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, eine mögliche Gesundheitsgefährdung seiner Mitarbeiter durch das Tragen der Gesichtsmaske zu ermitteln und mit geeigneten Maßnahmen gegenzusteuern.

Desinfektionsmittel sollten mindestens begrenzt viruzid wirken

Außerdem lässt sich der neuen Regel entnehmen, unter welchen Umständen Warmlufttrockner nach dem Händewaschen eingesetzt werden können. Werden Desinfektionsmittel zur Handhygiene eingesetzt, müssen sie mindestens begrenzt viruzid wirken, um einen geeigneten Schutz gegen SARS-CoV zu bieten.

Neue Erkenntnisse zum Infektionsrisiko bei Kurzzeitkontakten sind ebenfalls in die Regel mit eingeflossen. Die aktuelle Fassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel kann kostenfrei von der Website der BAuA heruntergeladen werden.

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Quelle: BAuA

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Text: / handwerksblatt.de

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