Laut Bundesarbeitsministeriums wird die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung nicht verlängert und würde dann am 25. Mai enden.

Laut Bundesarbeitsministeriums wird die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung nicht verlängert und würde dann am 25. Mai enden. (Foto: © thitarees/123RF.com)

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Corona-Arbeitsschutzverordnung endet am 25. Mai

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wird nicht erneut verlängert und endet somit am Mittwoch, 25. Mai 2022. Die AHA+L-Regeln sollen aber weiter eingehalten werden.

Betriebliche Testangebote, Maskenpflicht oder Abstandsregeln am Arbeitsplatz. Das alles regelt die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, die in der Vergangenheit mehrfach angepasst wurde und in der aktuellen Fassung bis 25. Mai läuft.

Nach Informationen aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wird die Corona-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) nicht erneut verlängert. Die zeitlich befristete Verordnung wird dann am 26. Mai 2022 außer Kraft treten. Gleichzeitig wird die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel ihre Gültigkeit verlieren.

"Regionale und betriebliche Infektionsausbrüche sind jedoch auch danach nicht ausgeschlossen. Arbeitgeber bleiben daher aufgefordert, das Infektionsgeschehen weiter zu beobachten und bei Bedarf das betriebliche Hygienekonzept an das Infektionsgeschehen anzupassen.", schreibt das Ministerium.

Arbeitsschutzregel wird derzeit überarbeitet

"Die Arbeitsschutzregel wird derzeit im Ausschuss für Arbeitssicherheit (ASTA) überarbeitet, um auf eine bereits überarbeitete Fassung zurückgreifen zu können, wenn es das Infektionsgeschehen erforderlich machen sollte", berichtet der Zentralverband des Deutschen Handwerks.

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AHA-+L-Regeln weiter einhalten

Für die Betriebe bedeutet das Auslaufen der Corona-Arbeitsschutzregel, dass es keine gesonderten Corona-Arbeitsschutzmaßnahmen mehr gibt und dass nur noch die bundesländerspezifischen, allgemein geltenden Basisschutzmaßnahmen - also Abstand halten, Hygienemaßnahmen und Lüften (AHA+L) - eingehalten werden müssen.

Die Berufsgenossenschaften haben für die einzelnen Branchen Handlungsempfehlungen herausgegeben. Sie können weiter als Orientierung für den betrieblichen Gesundheitsschutz dienen.

Quelle: ZDH

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Text: / handwerksblatt.de

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