Restaurants und Cafés führen Gästelisten. Sie wehren sich aber dagegen, dass sie für die Richtigkeit der Angaben gerade stehen sollen.

Restaurants und Cafés führen seit Beginn der Pandemie Gästelisten. Sie wehren sich nun dagegen, dass sie für die Richtigkeit der Angaben gerade stehen sollen. (Foto: © Heiko Kueverling/123RF.com)

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Corona-Gästelisten: Bäcker wollen keine Hilfsbeamten sein

Betriebsführung

Ein Corona-Bußgeld von mindestens 50 und bis zu 1.000 Euro wird jetzt fällig, wenn man auf Gästelisten falsche Namen einträgt. Aber wer soll das prüfen? Bäcker wollen keine Ausweise kontrollieren. Einige Kunden machen schon Ärger, wenn sie Masken tragen sollen.

Das Bäckerhandwerk hält die seit Oktober geltenden Corona-Bußgelder für falsche Namens- oder Adressangaben auf Gästelisten für praxisfern und schwer durchsetzbar: Das Servicepersonal in den Cafés könne nicht dafür in die Pflicht genommen werden, die Identität aller Gäste zu überprüfen. Es könne nicht die Aufgaben der Ordnungsbehörden übernehmen, schreibt der Verband.  

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Gäste sollen zahlen, wenn sie sich als Donald Duck oder Bart Simpson eintragen oder wenn sie sich ganz weigern, ihre Daten zu hinterlassen. Das Servicepersonal wiederum soll prüfen, ob die Angaben plausibel sind.

Aber was, wenn der Gast sich nicht als Comic-Held, sondern als Max Maier oder Lisa Müller ausgibt und die Adresse seines Nachbarn einträgt? Was ist plausibel und was nicht?

Die Mitarbeiter in den Cafés können nicht dafür in die Pflicht genommen werden, jetzt auch noch die Identität aller Gäste zu überprüfen, kritisiert der Zentralverband des Bäckerhandwerks. Man könne nicht die Aufgaben der Ordnungsbehörden übernehmen.

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Die Gästelisten sind dafür da, um im Ernstfall Infektionsketten nachvollziehen zu können. Doch regelmäßig gibt es  Gäste, die bei ihrem Namen schummeln. Nach einem Bund-Länder-Beschluss vom 29. September 2020 soll dafür mindestens 50 Euro Bußgeld fällig werden. Über die jeweilige Höhe entscheiden die Länder.

In dem Beschluss steht auch, dass Gastwirte durch "Plausibilitätskontrollen" dazu beizutragen sollen, dass angeordnete Gästelisten richtig und vollständig geführt werden. Dagegen wehren sich die Bäcker.

"Es kann nicht sein, dass die Servicemitarbeiter in den Cafés zu Hilfsbeamten gemacht werden und die staatlichen Kontrollaufgaben der Ordnungsbehörden übernehmen", kritisiert Verbandspräsident Michael Wippler. Das Personal könne natürlich "Micky Maus" und "Darth Vader" auffordern, korrekte Angaben zu machen, doch die Identität aller Gäste oder gar Ausweise zu überprüfen, gehe eindeutig zu weit.

"Die Kontrolle der Ausweispapiere obliegt ohnehin nicht den Mitarbeitern in der Gastronomie oder im Einzelhandel", betont Rechtsanwalt Christopher Kruse vom Bäckerverband gegenüber dem Handwerksblatt. "Bei Zweifeln an den Angaben, müssen sie die Kunden jetzt aber um ein Ausweisdokument bitten. Das ist ein Dilemma, mit dem die Betriebe alleine gelassen werden." 

Bayern droht Gastwirten mit bis zu 1.000 Euro Bußgeld

Noch ist in etlichen Ländern offen, wie hoch das Bußgeld ausfallen wird und inwieweit die Gastwirte in die Pflicht genommen werden. "Als erstes Bundesland hat Bayern strenge Regelungen erlassen", berichtet Kruse. "Hier können auch gegenüber Gastwirten Bußgelder von bis zu 1.000 Euro verhängt werden, wenn sie die Listen nicht sorgfältig führen. Gäste müssen bei Falschangaben mit 250 Euro rechnen. Das halten wir nicht für angemessen."

In Hamburg dürfen Gäste, die sich nicht eintragen, gar nicht erst bedient werden. Wer in Nordrhein-Westfalen einen falschem Namen angibt, dem drohen ebenfalls 250 Euro Bußgeld. Für die Wirte selbst sind aber keine Strafen vorgesehen. Kontrolliert werden soll das durch die Behörden, versichert NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Die Wirte müssten sich keine Ausweise vorlegen lassen und würden bei Falschangaben durch den Gast auch nicht bestraft, so der Minister. Stattdessen sollen sie noch mehr als bisher auf die Listen achten und ihre Gäste auf die Bußgelder hinweisen. In Rheinland-Pfalz und im Saarland ist (Stand: 7.10.2020) noch nicht geregelt, wie hoch das Bußgeld sein soll. 

Heftige Auseinandersetzungen mit Kunden


Für das Servicepersonal ist die Kontrolle der Namen auf den Kontaktlisten eine zusätzliche Herausforderung. Sie sind es, die die Kunden zum Tragen eines Mundschutzes auffordern und sie darum bitten müssen, den Mindestabstand einzuhalten. Heftige Auseinandersetzungen mit renitenten Kunden seien keine Seltenheit, sagt Daniel Schneider, Hauptgeschäftsführer des Bäckerverbandes. "Es wird mit Klagen gedroht oder noch schlimmer, das Personal tätlich angegriffen. Solche Situationen überfordern die Mitarbeiter und verlangen viel von den Angestellten." 

Text: / handwerksblatt.de

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