Für Eltern mit Einkommenseinbußen in der Corona-Krise gibt es den Notfall-Kinderzuschlag: 185 Euro monatlich zusätzlich zum Kindergeld. Lesen Sie, wie Sie Ihre Mitarbeiter darüber informieren können. Den Notfall-KiZ gibt es auch für Selbstständige.
Das Bundesfamilienministerium hat die Regelungen für den Kinderzuschlag (KiZ) angepasst. Familien mit kleinem Einkommen steht nun zusätzlich zum Kindergeld ein Notfall-Kinderzuschlag (Notfall-KiZ) in Höhe von bis zu 185 Euro pro Monat und Kind zu.
Diesen gibt es dann, wenn diese Familien oder Alleinerziehende wegen der Corona-Krise kurzfristig ein geringeres Einkommen haben, etwa wegen Kurzarbeit oder ausbleibender Aufträge, und deswegen Unterstützung benötigen, um die Miete und Lebenshaltungskosten zu bestreiten.
Das Ministerium setzt nun auch darauf, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiter über das neue Angebot informieren und zum Beispiel Info-Plakate aushängen.
Infos zum Notfall-KiZ an ihre Mitarbeiter per Postkarte verschicken.
Auch Plakate stellt das Ministerium als pdf zur Verfügung
Der Notfall-KiZ richtet sich auch an Selbständige sowie an Eltern, die noch keine zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und deswegen keinen Zugang zu Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld haben.
Das ist neu: Antragsteller müssen bis 30. September 2020 nur ihr Einkommen aus dem letzten Monat vor Antragstellung nachweisen. Für Anträge im Mai also das Einkommen von April; für Anträge im Juni das Einkommen von Mai. Berechnungsgrundlage für den Kinderzuschlag ist normalerweise das durchschnittliche Einkommen der vergangenen sechs Monate.
Ob und in welcher Höhe der Notfall-KiZ gezahlt wird, wird für jede Familie individuell berechnet und hängt von mehreren Faktoren ab - vor allem vom eigenen Einkommen, den Wohnkosten, der Größe der Familie und dem Alter der Kinder.
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