Wenn das Gesundheitsamt Arbeitnehmer vorsorglich in Quarantäne schickt, haben sie keinen Anspruch auf Gehaltsfortzahlung, sondern auf Entschädigung.

Wenn das Gesundheitsamt Arbeitnehmer in Quarantäne schickt, haben sie Anspruch auf eine Entschädigung. Diese muss der Arbeitgeber vorstrecken. (Foto: © Aliaksandr Dobysh/123RF.com)

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Corona-Quarantäne: Wer bezahlt das Gehalt?

Betriebsführung

Seit Beginn der Corona-Pandemie stellt sich die Frage: In welchem Fall muss der Arbeitgeber das Gehalt bezahlen und wann gibt es Entschädigung für Mitarbeiter, die an Covid-19 erkrankt sind oder in Quarantäne müssen? Ein Experte gibt Auskunft.

Die gefürchtete zweite Welle ist da. Immer mehr Menschen erkranken oder müssen wegen des Verdachts einer Infektion mit Covid-19 in Quarantäne. Ob krank oder vorsorglich in Quarantäne geschickt entscheidet darüber, ob Chefinnen oder Chefs das Gehalt zahlen müssen oder ob es eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) für den Mitarbeiter gibt. 

Gunnar Roloff, Rechtsanwalt bei Ecovis erklärt, wann der Arbeitgeber zahlen muss und in welchen Fällen der Mitarbeitende eine Entschädigung wegen der Quarantäne bekommt.

In welchem Fall muss der Arbeitgeber das Gehalt bezahlen und wann gibt es Entschädigung?

"Ist ein Arbeitnehmer an Corona erkrankt und legt er eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor, muss der Arbeitgeber das Gehalt bezahlen", sagt Gunnar Roloff. Das gilt für die ersten sechs Wochen – wie bei anderen Erkrankungen auch. Ab der siebten Woche springt dann die Krankenversicherung ein, die maximal 90 Prozent des Nettolohns bezahlt.

Anders sieht der Fall aus, wenn das Gesundheitsamt nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) einen Arbeitnehmer vorsorglich in Quarantäne schickt. Dann hat der Mitarbeiter keinen Anspruch auf Gehaltsfortzahlung. Kann er seiner Tätigkeit auch im Homeoffice nicht nachgehen, hat er Anspruch auf eine Entschädigung. Diese ist so hoch wie sein Nettogehalt. Ausgezahlt wird sie vom Arbeitgeber für die ersten sechs Wochen der Quarantäne.

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"Die Entschädigung sowie die gezahlten Sozialversicherungsabgaben kann der Chef vom Gesundheits- oder Ordnungsamt des jeweiligen Bundeslands zurückholen", erklärt Roloff.

Wie und wo bekommen Arbeitgeber die Entschädigung zurück?

Unternehmerinnen und Unternehmer, deren Mitarbeiter in Quarantäne geschickt wurden, können die Entschädigungszahlung auf Antrag bei der jeweiligen Behörde zurückfordern. "Ist die Quarantäne vorbei, kann der Arbeitgeber den Antrag stellen bis spätestens zwölf Monate nach Beginn der Quarantäne", sagt Roloff.

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Zusammen mit dem Antrag sind die Lohn-/Gehaltsnachweise für jeden betroffenen Mitarbeiter für die beiden Monate vor Beginn der Quarantäne und für die Zeit der beantragten Erstattung einzureichen.

Können auch Selbstständige eine Entschädigung beantragen, wenn sie in Quarantäne müssen und nicht arbeiten können?

"Auch Selbstständige können eine Entschädigung beantragen, wenn die Behörde Quarantäne anordnet", weiß Arbeitsrechtler Gunnar Roloff.

Sie beantragen die Entschädigung selbst und müssen:

  • dem Antrag einen Einkommensnachweis beiliegen, etwa die Steuererklärung des vergangenen Jahres,
  • die Höhe des Verdienstausfalls nachweisen, falls das möglich ist, und
  • mögliche erhaltene Versicherungsleistungen angeben.

Wer bezahlt, wenn ein Mitarbeiter selbstverschuldet in Quarantäne muss?

Im Moment ist noch unklar, ob ein Mitarbeiter Entschädigung bekommt, wenn er in ein Risikogebiet reist und deshalb anschließend in Quarantäne muss. "Schon jetzt gibt es ernsthafte Bedenken gegen eine Entschädigungspflicht in so einer Konstellation", sagt Roloff. Eine Gesetzesänderung soll dies kurzfristig klarstellen.

Das "dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" soll das regeln. Es befindet sich aktuell  noch im Abstimmungsverfahren im Bundesrat und wird voraussichtlich Anfang Dezember in Kraft treten. Danach ist ein Anspruch auf eine Entschädigung ausgeschlossen, wenn eine Quarantäne durch den Nichtantritt einer Reise in ein Risikogebiet hätte vermieden werden können. Als vermeidbar gilt eine Reise jedenfalls immer dann, wenn keine zwingenden und unaufschiebbaren Gründe für eine Reise bestehen.

"Arbeitgeber sollten in einem solchen Fall nicht vorschnell zahlen", rät Roloff. Denn es kann passieren, dass die zuständige Behörde denn Antrag auf Erstattung der Entschädigung zurückweist, dann bleibt der Arbeitgeber auf den Kosten sitzen."

Muss der Arbeitgeber das Gehalt bezahlen, wenn sich ein Mitarbeiter selbst vorsorglich in Quarantäne begibt?

Ein Arbeitnehmer hat grundsätzlich kein Recht darauf, aus Angst vor einer Ansteckung die Arbeit zu verweigern. Das darf er nur, wenn der Arbeitgeber die gebotenen Covid-Schutzmaßnahmen unterlässt, etwa nicht ausreichend Abstand am Arbeitsplatz eingerichtet hat oder keine Möglichkeit zur Handdesinfektion anbietet.

Der Arbeitgeber kann aber Arbeitnehmer bei Gehaltsfortzahlung freistellen. "Das dürfte gerade bei Anzeichen auf eine Erkrankung sinnvoll sein, um die anderen Mitarbeiter und den ganzen Betrieb zu schützen. Wird ein Arbeitszeitkonto geführt, kann auch ein Zeitausgleich erfolgen", empfiehlt Roloff.

Foto: © Rawpixel/123RF.comFoto: © Rawpixel/123RF.comKann der Arbeitgeber verlangen, dass Mitarbeiter in Quarantäne arbeiten?

Wenn der Arbeitnehmer nicht krankgeschrieben ist, kann der Arbeitgeber verlangen, dass er arbeitet. Dazu muss der Arbeitnehmer aber von zu Hause arbeiten. Allerdings sind Verstöße gegen Quarantäneauflagen strafbar. "Der Arbeitgeber darf also nicht fordern, dass der Mitarbeiter außerhalb seines Hauses oder seiner Wohnung arbeitet und sich beispielsweise an einen öffentlichen Ort zum Arbeiten begibt, weil dort das Internet besser funktioniert", sagt Roloff.

Quelle: Ecovis

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Text: / handwerksblatt.de

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