Corona sorgte zwar für weniger (tödliche) Wegeunfälle, hat aber auch zu einem Anstieg bei den Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit geführt, denn unter Umständen kann eine Erkrankung an COVID-19 als solche anerkannt werden.

Corona sorgte zwar für weniger (tödliche) Wegeunfälle, hat aber auch zu einem Anstieg bei den Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit geführt, denn unter Umständen kann eine Erkrankung an COVID-19 als solche anerkannt werden. (Foto: © marushy /123RF.com)

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Corona: Weniger Wegeunfälle, mehr Anzeigen möglicher Berufskrankheiten

Betriebsführung

Wie die Gesetzliche Unfallversicherung meldet, sind die Wegeunfälle im ersten Halbjahr 2020 zurückgegangen, während die Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit zunahmen.

Aus den vorläufigen Zahlen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen für das erste Halbjahr 2020 schließt deren Verband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), dass Corona einen deutlichen Einfluss auf das Unfall- und Erkrankungsgeschehen habe.

So sind beispielsweise laut Statistik der DGUV die Zahl der Arbeitsunfälle von 432.684 auf 367.016 zurückgegangen, ein Minus von 15,2 Prozent. Die Zahl der meldepflichtigen Wegeunfälle ging sogar um rund 20 Prozent zurück. Wenig erstaunlich, da die meisten Arbeitgeber aufgrund der Corona-Einschränkungen ihre Beschäftigten ins Homeoffice oder in die Kurzarbeit zu schicken.

Weniger tödliche Unfälle auf dem Arbeitsweg

Laut DGUV reduzierte sich die Anzahl der Beschäftigten, die auf dem Arbeitsweg tödlich verunglückten, dementsprechend um etwa ein Fünftel auf 106. Auch starben fast ein Drittel weniger Beschäftigte bei der Arbeit, insgesamt waren es 171. Was jedoch laut DGUV nicht unbedingt auf die Pandemie zurückzuführen ist, sondern eher darauf, dass die Zahl im vergangenen Jahr extrem hoch lag, weil nach dem Abschluss von Strafprozessen noch Todesfälle aus den Jahren 2000 bis 2005 in die Statistik eingegangen sind.

Bei den Unfallrenten gab es im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ein Plus von 1,7 Prozent auf 8.735, wobei die DGUV darauf hinweist, dass diese sich im Regelfall auf Arbeitsunfälle beziehen, die mehrere Monate zurückliegen.

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Über 13.000 Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit wegen COVID-19-Erkrankung

Darüber hinaus gingen bei den Unfallversicherungsträgern im ersten Halbjahr 13.601 Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit im Zusammenhang mit dem Coronavirus ein. Unter bestimmten Voraussetzungen können Beschäftigte in stationären oder ambulanten medizinischen Einrichtungen und Laboratorien eine Erkrankung an COVID-19 als Berufskrankheit anerkennen lassen.

Diese neue Regelung führte laut DGUV dazu, dass die Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund 24 Prozent von 41.723 auf 51.789 gestiegen sind.

In 8.545 Fällen Erkrankung an COVID-19 als Berufskrankheit anerkannt

Bis zum 25. September haben die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen 19.573 Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit im Zusammenhang mit COVID-19 gemeldet. Davon entschieden sind etwa 11.300, wobei in 8.545 Fällen das Vorliegen einer Berufskrankheit anerkannt wurde. Da die Verdachtsanzeigen die DGUV jeweils mit Verzögerung erreichen, weist die Unfallversicherung darauf hin, dass die Zahlen nicht das aktuelle Erkrankungsgeschehen widerspiegeln.

Quelle: DGUV

Text: / handwerksblatt.de

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