Versicherte der BG BAU, die sich bei der Arbeit nachweislich mit dem Corona-Virus infiziert haben und erkranken, können die Erkrankung unter Umständen als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit anerkannt bekommen.

Versicherte der BG BAU, die sich bei der Arbeit nachweislich mit dem Corona-Virus infiziert haben und erkranken, können die Erkrankung unter Umständen als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit anerkannt bekommen. (Foto: © Kira Yan/123RF.com)

Vorlesen:

Corona-Infektion kann als Berufskrankheit anerkannt werden

Betriebsführung

Die BG BAU erkennt bei Versicherten eine Corona-Infektion als Berufskrankheit oder sogar Arbeitsunfall an. Allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Wer berufsbedingt intensiven Kontakt zu mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 infizierten Personen hatte, sich dabei angesteckt hat und erkrankt ist, kann die Corona-Infektion von der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) als Berufskrankheit anerkannt bekommen – sofern er oder sie dort versichert ist. Für Reinigungskräften im medizinischen Bereich könnte das beispielsweise in Frage kommen.

Aber auch wer nicht in Kliniken oder Arztpraxen tätig ist, kann eine Corona-Infektion unter Umständen als Arbeitsunfall anerkannt bekommen. Dazu muss der oder die Beschäftigte nachweislich während der beruflichen Tätigkeit oder auf dem Weg zur oder von der Arbeit mit einer infizierten Person in Kontakt gekommen sein.

Verdachtsfall muss gemeldet werden

Eine Entschädigung kommt allerdings nur in Frage, wenn die Beschäftigten nach der Infektion mindestens geringfügige klinische Symptome entwickeln. Aber auch wenn später gesundheitliche Beeinträchtigungen auftreten sollten, kann die BG BAU unter Umständen für Behandlungskosten aufkommen.

Voraussetzung für die Anerkennung ist zudem, dass die Versicherten, der Arbeitgeber oder die behandelnden Ärzte die Infektion als Verdachtsfall bei der Berufsgenossenschaft melden. Die prüft dann jeden Einzelfall. Wer sich nach einer möglichen Infektion mit SARS-CoV-2 krank fühlt, sollte laut BG BAU zu einem Allgemeinmediziner oder Internisten gehen und das Gesundheitsamt verständigen.

Das könnte Sie auch interessieren:

Behandlungskosten werden übernommen

Die Kosten für einen Corona-Test übernimmt meist die Krankenkasse, gab es aufgrund der Berufstätigkeit einen Kontakt mit einer infizierten Person, erstattet die BG BAU diese Kosten. Wird die Erkrankung als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall anerkannt, trägt die BG BAU nicht nur die Kosten für die medizinische Behandlung, sondern auch für eine mögliche Rehabilitation. Unter Umständen wird auch eine Rente oder Hinterbliebenenrente gezahlt. Weitere Informationen von der BG BAU rund um das Corona-Virus gibt es online.

Quelle: BG BAU

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: