Dachdecker begrüßen Förderung der Gebäudesanierung
Der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks spricht sich deutlich für die von der Bundesregierung geplante steuerliche Förderung bei energetischen Sanierungen aus.
Bei selbstgenutztem Eigentum soll eine steuerliche Förderung bei energetischen Sanierungen ab 2020 in Ergänzung zur bereits bestehenden Förderung eingeführt werden. Darauf hat sich die Große Koalition als Klimaschutzmaßnahme einigen können.
Der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) begrüßt diesen Beschluss. Durch einen Abzug von der Steuerschuld werde gewährleistet, dass Gebäudebesitzer aller Einkommensklassen gleichermaßen profitieren, heißt es vom ZVDH.
Auch Einzelmaßnahmen sollen gefördert werden
Gefördert werden laut Beschluss alternativ zu bisherigen Programmen auch Einzelmaßnahmen, die von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als förderwürdig eingestuft werden. Dazu zählen der Einbau neuer Fenster oder das Dämmen von Dächern und Außenwänden. Wer etwa seine alten Fenster durch moderne Wärmeschutzfenster ersetzt, kann seine Steuerschuld, verteilt über 3 Jahre, um 20 Prozent der Kosten mindern.
Mit der neuen "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) sollen die bisherigen Förderprogramme für Gebäudesanierungen gebündelt und verbessert werden, verspricht die Regierung. Es soll künftig genügen, einen Antrag für Effizienzmaßnahmen und erneuerbare Energien einzureichen. Außerdem sollen die Mittel erhöht werden. Um die unterschiedlichen Effizienzhausstufen bei Wohngebäuden zu erreichen, sollen bei umfassenden Sanierungen die bisherigen Fördersätze um zehn Prozentpunkte erhöht werden.
"Maßnahmen setzen die richtigen Anreize"
Mit ihrer Gebäudeeffizienzstrategie will die Bundesregierung konsequenter ihr Ziel erreichen: Reduktion des CO2-Ausstoßes mit einem klimaneutralen Gebäudebestand im Jahr 2050. Mit der neuen KfW-Förderung wolle weiterer Adressaten für die Zuschüsse interessieren und zur Investition in geeignete Maßnahmen anregen, darunter steuerbefreite Wohnungsgenossenschaften, Wohnungsunternehmen mit hohen Verlustvorträgen oder Personen ohne oder mit nur geringer Steuerschuld.
"Endlich wird die steuerliche Förderung der Gebäudesanierung eingeführt", so ZVDH-Präsident Dirk Bollwerk. "Die vorgestellten Maßnahmen setzen die richtigen Anreize, sofern sie denn zügig und verlässlich umgesetzt werden." Das Dachdeckerhandwerk freue sich laut Bolwerk darauf, mit seinen Arbeiten einen wichtigen Beitrag für ein umfassendes Klimaschutz-Programm zu leisten. "Dachdecker und Dachdeckerinnen stehen mit ihrer Kompetenz bereit, um die geplanten Maßnahmen umzusetzen und sich damit auch als Klimaschützer zu positionieren."
Text:
Melanie Dorda /
handwerksblatt.de
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