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Das prüfen die Finanzämter in NRW!

Betriebsprüfer in NRW werden den Steuerzahlern 2017 vor allem beim Investitionsabzugsbetrag und beim Verlustabzug bei Körperschaften auf die Finger schauen.

Die Oberfinanzdirektion von Nordrhein-Westfalen hat die Prüffelder für das Kalenderjahr 2017 bekanntgegeben. Die Finanzämter werden danach wieder Schwerpunkte beim Investitionsabzugsbetrag gemäß Paragraf 7g Einkommensteuergesetz (EStG) setzen. Ein weiteres wichtiges Prüffeld ist der Verlustabzug bei Körperschaften gemäß Paragraf 8c Körperschaftsteuergesetz (KStG).

Schwerpunkte der einzelnen Finanzämter

Neben diesen zentralen Prüffeldern haben die einzelnen Finanzämter eigene Prüffelder für sich festgelegt und veröffentlicht. Interessierte können sie sich über diesen Link anschauen, wo das für sie zuständige Finanzamt in NRW genauer hinschauen wird.

Text: / handwerksblatt.de