Foto: © MWIDE / C.S.
HWK des Saarlandes | Mai 2026
Anlaufstelle für zirkuläres Bauen
Das Wirtschaftsministerium fördert die Handwerkskammer des Saarlandes mit rund 155.000 Euro beim Aufbau einer Beratungs- und Servicestelle für zirkuläres Bauen.
(Foto: © andreypopov/123RF.com)
Vorlesen:
Mai 2017
Betriebsprüfer in NRW werden den Steuerzahlern 2017 vor allem beim Investitionsabzugsbetrag und beim Verlustabzug bei Körperschaften auf die Finger schauen.
Die Oberfinanzdirektion von Nordrhein-Westfalen hat die Prüffelder für das Kalenderjahr 2017 bekanntgegeben. Die Finanzämter werden danach wieder Schwerpunkte beim Investitionsabzugsbetrag gemäß Paragraf 7g Einkommensteuergesetz (EStG) setzen. Ein weiteres wichtiges Prüffeld ist der Verlustabzug bei Körperschaften gemäß Paragraf 8c Körperschaftsteuergesetz (KStG).
Neben diesen zentralen Prüffeldern haben die einzelnen Finanzämter eigene Prüffelder für sich festgelegt und veröffentlicht. Interessierte können sie sich über diesen Link anschauen, wo das für sie zuständige Finanzamt in NRW genauer hinschauen wird.
Das könnte Sie auch interessieren:
Kommentar schreiben