Radio, Rundfunkgebühr

Radio hören kostet 17,50 Euro. Zu Recht, sagt der EuGH. (Foto: © fotointeractiva/123RF.com)

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Deutscher Rundfunkbeitrag ist mit EU-Recht vereinbar

Betriebsführung

Der deutsche Rundfunkbeitrag verstößt nicht gegen EU-Recht. Das sagt der Europäische Gerichtshof in einem aktuellen Urteil.

Der deutsche Rundfunkbeitrag sei keine unerlaubte staatliche Beihilfe und verstoße nicht gegen EU-Recht, urteilten die Luxemburger Richter am 13. Dezember 2018. 

In Deutschland wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk hauptsächlich durch den Rundfunkbeitrag finanziert. Er wird seit 2013 (früher "GEZ-Gebühr") pauschal für jede Wohnung erhoben − egal, wie viele Leute dort leben und ob sie überhaupt einen Fernseher haben oder ein Radio. Aktuell beträgt er 17,50 Euro pro Haushalt im Monat.

Mehrere Beitragszahler hatten vor deutschen Gerichten gegen die geänderten Regeln geklagt. Dabei ging es unter anderem um die Art und Weise, wie der Beitrag von säumigen Zahlern eingetrieben wird.

Landgericht Tübingen hatte Zweifel

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Das Landgericht Tübingen wollte deshalb unter anderem vom EuGH wissen, ob der Rundfunkbeitrag eine verbotene staatliche Beihilfe für den Südwestrundfunk (SWR) und das ZDF sei, die gegen EU-Recht verstoße.

Die Luxemburger Richter urteilten nun, der Beitrag sei mit EU-Recht vereinbar. Daran habe auch das neue, seit 2013 geltende Beitragsmodell nichts geändert.

Schon das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli das Beitragsmodell für verfassungsgemäß erklärt – außer bei Zweitwohnungen.

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 13. Dezember 2018, Rechtssache C-492/17

Text: / handwerksblatt.de

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