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HWK des Saarlandes | September 2025
Fachseminar Ladungssicherung
Diese Veranstaltung vermittelt die Sachkunde, um als zur Prüfung befähigte Person nach BetrSichV 2 (6) und dem ArbSchG 7 bestellt werden zu können.
Radiohören kostet. Nicht Radiohören auch. (Foto: © Frank Peters/123RF.com)
Vorlesen:
April 2016
Der Rundfunkbeitrag für private Nutzer ist rechtmäßig, hat das Bundesverwaltungsgericht in einem aktuellen Urteil entschieden.
Auch Bürger ohne Rundfunkgerät müssen den monatlichen Beitrag von 17,50 Euro zahlen. Das Bundesverwaltungsgericht schloss sich mit dieser Entscheidung der bisherigen Rechtsprechung an. Schon in den Vorinstanzen waren die Kläger in allen Fällen gescheitert, darunter vor mehr als 30 Verwaltungsgerichten, Oberverwaltungsgerichten und den Landesverfassungsgerichten von Bayern und Rheinland-Pfalz. Die Kläger können jetzt noch Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einlegen.
In dieser Entscheidung ging es zwar um den Rundfunkbeitrag für private Verbraucher. Nach Ansicht von Juristen dürfte für Betriebe aber dasselbe gelten, da die zentrale Frage, ob es sich bei dem Beitrag um eine Steuer handelt, hier schon negativ beantwortet wurde. Ende des Jahres sollen vor dem Bundesverwaltungsgericht weitere Klagen verhandelt werden, bei denen es dann auch um den Rundfunkbeitrag in gewerblichen Betrieben geht.
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18. März 2016, Az.:6 C 6.15