Endlich wieder geöffnet: Das Ende vieler Corona-Maßnahmen stimmt den Mittelstand optimistisch.

Endlich wieder geöffnet: Das Ende vieler Corona-Maßnahmen stimmt den Mittelstand optimistisch. (Foto: © Ian Allenden/123RF.com)

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Die Insolvenzgefahr im Mittelstand ist rückläufig

Mit den Lockerungen der Corona-Maßnahmen hat sich die Situation im deutschen Mittelstand spürbar entspannt. Das geht aus der jüngsten Datev-Umfrage unter Steuerberatern hervor.

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Seit dem ersten Lockdown im Frühjahr 2020 befragt die Datev ihre Mitgliedskanzleien, Steuerberaterinnen und Steuerberater, zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die wirtschaftliche Situation in ihren Kanzleien und bei deren mittelständischen Unternehmenskunden.

Nach der jüngsten Umfrage im Juni 2021 hat sich der Anteil an Unternehmen, die ohne staatliche Hilfen als existenzgefährdet eingestuft werden, im Vergleich zur Februar-Umfrage von 27 Prozent auf 13 Prozent mehr als halbiert.

Der Anteil der befürchteten Insolvenzen trotz staatlicher Hilfen wie der Überbrückungshilfe ging von vier Prozent auf zwei Prozent zurück. "Im Zuge der aktuellen, fortschreitenden Lockerungen der Corona-Maßnahmen hat sich die Gefährdungslage in vielen Bereichen deutlich entspannt", sagt Dr. Robert Mayr, CEO der Datev eG. "Die Werte stellen den niedrigsten Stand seit Beginn der Erhebung im April 2020 dar."

Nur vereinzelte Insolvenzanträge

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Nur zwei Prozent der Kanzleien berichten gegenwärtig über Insolvenzanträge ihrer Unternehmenskunden nach dem Auslaufen der ausgesetzten Insolvenzantragspflicht zum 30. April.

Nur jede fünfte Kanzlei (19 Prozent) rechnet mit einem Anstieg von Insolvenzanträgen. Fast 60 Prozent glauben nicht, dass die Anträge wesentlich zunehmen werden.

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Kritik an falschen Kriterien der Corona-Hilfen

Einige Unternehmen überstehen die Krise trotz staatlicher Hilfe aber nicht. Das wird von den befragten Steuerberatern vor allem damit begründet, dass sich

  • die Höhe der Hilfen an falschen Kriterien bemisst (65 Prozent),
  • nicht ausreichend ist (49 Prozent)
  • sich das Unternehmen schon vor der Corona-Krise in einer wirtschaftlich schwierigen Situation befand (42 Prozent), 
  • und an der verspäteten Auszahlung der Hilfen (39 Prozent).

 Quelle: DATEV eG

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Text: / handwerksblatt.de

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