Unternehmen müssen keinen Antrag stellen. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergibt die Nummer zentral auf Anforderung der jeweils zuständigen Finanzbehörde.

Unternehmen müssen keinen Antrag stellen. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergibt die Nummer. (Foto: © Brian Jackson/123RF.com)

Vorlesen:

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer kommt: Das müssen Sie wissen

Für alle Unternehmen und Freiberufler in Deutschland gibt es ab Herbst 2024 eine Neuerung: die Wirtschafts-Identifikationsnummer. Damit soll die Verwaltung einfacher werden.

Ab Herbst 2024 wird für alle Unternehmen und Freiberufler in Deutschland eine neue Nummer eingeführt – die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.). Die bundeseinheitliche Kennung soll Verwaltungsprozesse vereinfachen und die Datenkonsistenz erhöhen. Unternehmensberater Andreas Bachmeier von Ecovis fasst die wichtigsten Eckpunkte zusammen. 

Wer bekommt eine W-IdNr.?

Die neue W-IdNr. erhalten sämtliche natürliche und juristische Personen, die in Deutschland wirtschaftlich tätig sind. Das betrifft Unternehmen aller Rechtsformen, Einzelunternehmer, Freiberufler und ähnliche Gewerbetreibende. Wer mehreren unterschiedlichen wirtschaftlichen Tätigkeiten nachgeht, dem werden entsprechend mehrere separate W-IdNrn. zugeteilt.

Müssen Betriebe einen Antrag für die W-IdNr. stellen?

Nein! Unternehmen müssen keinen Antrag stellen. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergibt die Nummer zentral auf Anforderung der jeweils zuständigen Finanzbehörde. Wegen des großen Umfangs erfolgt die Zuteilung in mehreren Stufen. Über den Zeitplan werden die Betroffenen rechtzeitig informiert

Wie ist die W-IdNr. aufgebaut?

Die W-IdNr. setzt sich aus dem Kürzel "DE" für Deutschland sowie neun Ziffern und einem fünfstelligen Unterscheidungsmerkmal zusammen, etwa "DE976853412-00001". Letzteres dient der Zuordnung zu einzelnen Betrieben, Betriebsstätten oder Tätigkeitsfeldern eines Unternehmens.

Das könnte Sie auch interessieren:

Wofür wird die W-IdNr. genutzt?

Die W-IdNr. wird in erster Linie für das Steuerverfahren genutzt, findet aber auch im neuen Unternehmensbasisdatenregister Anwendung. Dieses soll eine zentrale Datendrehscheibe für behördenübergreifende Unternehmensstammdaten bilden. Durch die einheitliche W-IdNr. müssen Unternehmen ihre Stammdaten künftig nur noch einmal melden. Mehrfache Meldungen an verschiedene Register werden überflüssig (Once-Only-Prinzip). Auch der Datenaustausch zwischen Behörden soll so deutlich erleichtert werden.

Wer muss die Daten sammeln und übermitteln?

Die W-IdNr. wird die Grundlage für die Identifikation im Unternehmensbasisdatenregister. Das Statistische Bundesamt wird das Register führen. Die Erstbefüllung mit Stammdaten erfolgt über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Dieses ist auch für die kontinuierliche Datenaktualisierung verantwortlich.

Was bringt die W-IdNr. den Betrieben?

Mit der Wirtschafts-Identifikationsnummer steht eine Vereinfachung für Unternehmen und Verwaltungen bevor. Durch die zentrale Stammdatenhaltung wird ein effizienterer Datenaustausch und weniger Bürokratie möglich. An der neuen W-IdNr. führt für die betroffenen Unternehmen jedoch kein Weg vorbei.

Quelle: Ecovis

DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale Deutsche Handwerksblatt (DHB) registrieren!

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: