"Vor allem Autohäuser oder Handwerker bekommen dazu jetzt häufig Anfragen nach Einzweckgutscheinen", berichtet Steuerberater Armin Fottner.

"Vor allem Autohäuser oder Handwerker bekommen dazu jetzt häufig Anfragen nach Einzweckgutscheinen", berichtet Steuerberater Armin Fottner. (Foto: © Dmitriy Shironosov/123RF.com)

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Einzweckgutscheine: Was sie für Umsatz und Marketing bringen

Handwerker oder Autohäuser, die ihren Kunden die niedrigere Mehrwertsteuer auch 2021 bieten wollen, können jetzt Einzweckgutscheine verkaufen. Das kurbelt den Umsatz an und ist gut fürs Marketing.

Unternehmen, die ihren Kunden die niedrigere Mehrwertsteuer ins neue Jahr retten wollen, können jetzt Einzweckgutscheine anbieten. Aber was ist ein Einzweckgutschein? Was unterscheidet ihn von einem Mehrzweckgutschein? Und was bringt das dem Unternehmen? Ecovis-Steuerberater Armin Fottner aus Pfaffenhofen erklärt es:

Was ist ein Einzweckgutschein?

Aus steuerlicher Sicht gibt es Einzweckgutscheine und Mehrzweckgutscheine. Bei Einzweckgutscheinen stehen der Ort der Leistung und deren Umsatzsteuersatz bereits von vornherein fest. Alle anderen Gutscheine sind Mehrzweckgutscheine.

Mit der Ausgabe des Einzweckgutscheins macht ein Unternehmer genau zum Zeitpunkt des Gutscheinverkaufs Umsatz mit dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Umsatzsteuersatz.

  • Bei Einzweckgutscheinen fällt die Umsatzsteuer also mit Ausstellen des Gutscheins an.
  • Bei Mehrzweckgutscheinen fällt die Umsatzsteuer erst mit dem Einlösen des Gutscheins an.

"Ist eine bestimmte Ware derzeit nicht lieferbar und Sie wollen Ihren Kunden die günstige Mehrwertsteuer sichern, dann können Sie ihnen einen Einzweckgutschein verkaufen", erklärt Steuerberater Armin Fottner.

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Wie setzen Unternehmer Einzweckgutscheine sinnvoll ein?

Endkunden wollen für Produkte oder Leistungen natürlich lieber 16, anstatt 19 Prozent, Mehrwertsteuer zahlen. "Vor allem Autohäuser oder Handwerker bekommen dazu jetzt häufig Anfragen", berichtet Steuerberater Fottner.

Beim fertig konfigurierten Auto, das erst 2021 lieferbar ist, stehen Leistung und Preis fest. Daran wird sich auch nach der Bestellung nichts ändern. Anders sei das bei Dienstleistungen, bei denen sich der Materialpreis ändern kann.

"Mit dem Verkauf eines Einzweckgutscheins zum Beispiel für ein Dachflächenfenster trägt der Dienstleister das volle Risiko, wenn Materialpreise steigen." Einzweckgutscheine sollte man also nur dann verkaufen, wenn Produkt und Preis klar feststehen.

Was bringt Unternehmern der Verkauf von Einzweckgutscheinen?

In erster Linie können Unternehmer damit ihren Umsatz ankurbeln. "Der Marketingeffekt ist nicht zu unterschätzen", sagt Fottner. Zudem sorgt der Verkauf von Einzweckgutscheinen für Liquidität.

Die Unternehmen müssen daran denken, dass sie die Umsatzsteuer für den getätigten Umsatz schon jetzt ans Finanzamt abführen müssen. Zudem müssen sie sicher sein, dass sie die mit dem Gutscheinverkauf versprochene Leistung auch erbringen können.

"Vor allem Dienstleister sollten hier klug steuern und die Leistung auf eher schwächere Monate legen", rät Fottner.

Sonderfall Restaurantgutscheine

Aufgrund der Steuersatzänderungen in der Gastronomie muss man beim Einzweckgutschein jetzt genau sein. Vor dem 1. Juli 2020 war der 50-Euro-Gutschein für einen Restaurantbesuch noch ein Einzweckgutschein. Das hat sich jetzt geändert.

Ein Gutschein mit einem pauschalen Geldbetrag für ein Restaurant ist jetzt ein Mehrzweckgutschein. Der Grund: Seit dem 1. Juli gilt für Speisen im Restaurant  ein Steuersatz von fünf Prozent und für Getränke ein Steuersatz von 16 Prozent.

"In der Praxis wird wohl kaum jemand einen Restaurantgutschein nur für Pizza oder nur für Getränke kaufen, um sich die niedrigere Umsatzsteuer zu sichern", sagt Steuerberater Fottner.

Aus seiner Sicht werde der pauschale Restaurantgutschein weiterhin die Regel sein. Dieser pauschale Restaurantgutschein ist aufgrund der Änderungen zum Juli aus steuerlicher Sicht jetzt auf jeden Fall ein Mehrzweckgutschein. Das bedeutet, dass der Unternehmer beim Verkauf keinen Umsatz macht. Und bei Gutscheinausgabe ist noch nicht klar, ob später beim Einlösen des Gutscheins fünf oder 16 Prozent Mehrwertsteuer oder ein Mix aus beidem anfällt.

Quelle: Ecovis

Text: / handwerksblatt.de

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