Elektronische Gewerbeanmeldung kommt
Ab 1. Juli können Gründer in Nordrhein-Westfalen ihre Gewerbeanmeldung online über die Webseiten der Wirtschaftskammern und ein neues Gewerbeportal erledigen.
Wer in Nordrhein-Westfalen ein Gewerbe anmelden möchte, kann das künftig bequem vom Schreibtisch aus erledigen. Ab 1. Juli können Gründer ihre Gewerbeanzeige online über die Seite der Handwerkskammern an die Ordnungsbehörden weiterleiten. Zeitgleich startet das "Gewerbe-Service-Portal.NRW", auch über diese Plattform wird die Gewerbeanmeldung möglich sein. "15 Jahre lang gab es vergebliche Versuche, nun haben wir gemeinsam mit den Kammern und den Kommunen den Durchbruch geschafft: Wer in Nordrhein-Westfalen ein Gewerbe anzeigen will, kann dies künftig bequem rund um die Uhr online machen", sagt NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP). "So machen wir das Gründen einfacher, schneller und digitaler, damit den jungen Unternehmerinnen und Unternehmern mehr Zeit für den Aufbau ihres Geschäfts bleibt."
Reiner Nolten stimmt zu: "Wer sich im Handwerk selbstständig macht, will als Handwerker arbeiten und nicht halbtags im Büro sitzen. Deshalb begrüßen wir die Vereinfachungen für Gründerinnen und Gründer durch Digitalisierung", so der Hauptgeschäftsführer des Westdeutschen Handwerkskammertags. Aber auch die Verwaltung soll mit der elektronischen Gewerbeanmeldung entlastet werden. "Digitalisierung bedeutet nicht, dass die Verwaltung elektronische Informationen annimmt, ausdruckt und dann analog bearbeitet", erläutert Pinkwart. "Wir versetzen die Behörden vielmehr in die Lage, ihre Prozesse von Anfang bis Ende zu digitalisieren."
Immer mehr Behördengänge sollen überflüssig werden
In den kommenden Monaten erweitern soll das Online-Portal immer mehr Funktionen erhalten und damit immer mehr Behördengänge überflüssig werden: Ab 1. Oktober können sich Unternehmen und Bürger über das Bürger-Service-Konto authentifizieren und weitere digitale Dienste und die elektronische Bezahlfunktion nutzen. Anfang 2019 startet das neue Unternehmens-Service-Konto. Hierüber können Kapitalgesellschaften und andere juristische Personen digitale Services in Auftrag geben und durch E-Payment bezahlen. Sie können dann ihre personen- und unternehmensbezogenen Daten nach einmaliger Eingabe für viele Verwaltungsvorgänge nutzen. Das soll das Ausfüllen von Formularen erleichtern. Außerdem ist geplant, weitere Verfahren auch aus dem Bereich der Handwerkskammern, wie die Eintragung in die Handwerksrolle und weitere gewerberechtliche Erlaubnisverfahren, in das Portal zu integrieren.
"Damit sind wir weiter als andere – und sind bundesweit Vorreiter in der durchgängig digitalen Weiterleitung und Bearbeitung in vielen Kommunen", erklärt Pinkwart. Bis Ende 2018 sollen alle nordrhein-westfälischen Kommunen angebunden sein und diese Leistungen unentgeltlich nutzen. Betreiber des "Gewerbe-Service-Portal.NRW" ist das Land Nordrhein-Westfalen, die Inhalte steuert das Wirtschaftsministerium gemeinsam mit den Handwerkskammern, den Industrie- und Handelskammern und den Kommunalen Spitzenverbänden bei. Die Maßnahmen sind Teil des ersten Entfesselungspakets, das die Landesregierung zum Abbau unnötiger und belastender Vorschriften für Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft auf den Weg gebracht hatte.
Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
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