Das Aufstiegs-BAföG besteht derzeit zu 40 Prozent aus einem Zuschuss und wird ansonsten als zinsgünstiges KfW-Darlehen ausgezahlt. Die FDP-Fraktion wünscht sich eine deutlich erweiterte Zuschussfinanzierung. (Foto: © hin255/123RF.com)

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FDP will Förderung für berufliche Bildung ausbauen

Betriebsführung

Die Abgeordneten der FDP-Fraktion im Bundestag fordert eine Verbesserung der beruflichen Fort- und Weiterbildung, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Die FDP-Fraktion möchte die Aus- und Weiterbildungbedingungen für Handwerker und Mittelständler verbessern. In einem Antrag fordert sie einen Gesetzentwurf, der höhere Zuschüsse für Lehr- und Prüfungsgebühren begründen soll. Außerdem sollten die förderfähigen Gewerke, Berufe, Schularten und Lehrgangsformen aktualisiert und Anträge erleichtert werden.

"Um dem Fachkräftebedarf in Zeiten veränderten Berufswahlverhaltens und des demografischen Wandels zu begegnen, gilt es, neben Maßnahmen und Instrumenten wie flexibleren Arbeitszeitmodellen, besserer Vereinbarkeit von Familie und Beruf, einem Einwanderungsgesetz für Fachkräfte und weiteren Reformen bei Bildung und Qualifizierung gerade auch die Fort- und Weiterbildung zu stärken und auszubauen, indem ihre Attraktivität erhöht wird", heißt es in dem Antrag.

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Engagment besonders im Handwerk

Besonders im Handwerk mit seinen über eine Million Betrieben und mehr als fünf Millionen Beschäftigten trügen Meister durch ihr Engagement als Ausbilder im Betrieb wie als Mitglied in den ehrenamtlichen Prüfungsausschüssen der Selbstverwaltung entscheidend zur Funktionsfähigkeit des dualen Ausbildungssystems in Deutschland und zur Fachkräftesicherung bei.

Während an staatlichen Universitäten derzeit keine gesonderten Studiengebühren erhoben würden, müssten sich Teilnehmende an Aufstiegsfortbildungen auch nach Inanspruchnahme ihres Aufstiegs-BAföG (Meister-BAföG) mit einem großen Eigenanteil an den Gebühren für Lehrgänge und Prüfungen zu ihrer Fortbildung beteiligen.

Erweiterte Zuschaussfinanzierung gefordert

Das Aufstiegs-BAföG besteht zu 40 Prozent aus einem Zuschuss und wird ansonsten als zinsgünstiges KfW-Darlehen (davon 40 Prozent Erlass bei Prüfungserfolg, bis zu 66 Prozent Erlass bei Unternehmensgründung) ausgezahlt. "Die Umstellung auf eine mehrheitliche und deutlich erweiterte Zuschussfinanzierung durch das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz würde nicht nur die finanzielle Benachteiligung beruflicher gegenüber akademischer Bildung aufheben, sondern auch die Bereitschaft zu Aufstiegsfortbildungen erhöhen", so die FDP-Fraktion in ihrem Antrag.

Text: / handwerksblatt.de

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