Sechs Prozent Zinsen pro Jahr für Steuernachzahlungen oder -erstattungen sind rechtens, sagt das Finanzgericht Münster.

Sechs Prozent Zinsen pro Jahr für Steuernachzahlungen oder -erstattungen sind rechtens, sagt das Finanzgericht Münster. (Foto: © ginasanders/123RF.com)

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Finanzamt: Hohe Zinsen bleiben vorerst bestehen

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Der Zinssatz für Steuernachzahlungen und Steuererstattungen von immerhin sechs Prozent im Jahr ist verfassungsgemäß. Das hat jetzt das Finanzgericht Münster entschieden.

Sechs Prozent Zinsen – davon können Sparer nur träumen. So hoch liegt allerdings der jährliche Zinssatz für Steuernachzahlungen und Steuererstattungen. Der Bund der Steuerzahler hat jetzt mit einem Musterverfahren prüfen lassen, ob der Zinssatz noch verfassungsgemäß ist. Er gilt bereits seit über 50 Jahren.


Das Urteil: Das Finanzgericht Münster hat das bejaht. Es hält den Steuerzinssatz von sechs Prozent noch für verfassungsgemäß. Eine vom Bund der Steuerzahler (BdSt) unterstützte Musterklage wurde damit in erster Instanz abgewiesen (Az.: 10 K 2472/16 E). Allerdings hat das Gericht die Revision zum Bundesfinanzhof ausdrücklich zugelassen und damit den Weg zum höchsten deutschen Steuergericht freigemacht. Der Bund der Steuerzahler hat erklärt, dass er gemeinsam mit den Klägern die Urteilsgründe prüfen und dann wahrscheinlich Revision einlegen wird. Mit der schriftlichen Urteilsbegründung ist in einigen Wochen zu rechnen.

Für die Praxis habe das Urteil zunächst keine Auswirkungen, so der BdSt. Steuerzahler könnten weiterhin gegen die hohen Steuerzinsen Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen. Zur Begründung sollte auf ein bereits laufendes Parallelverfahren beim Bundesfinanzhof verwiesen werden (Az.: I R 77/15).

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Der Hintergrund: Nach Paragraf 233 ff. der Abgabenordnung werden Steuernachforderungen und Steuererstattungen verzinst. Dabei gilt ein Zinssatz von 0,5 Prozent pro Monat, also sechs Prozent pro Jahr. Die Verzinsung beginnt 15 Monate nach Ablauf des Steuerjahres, beispielsweise für das Steuerjahr 2015 also am 1. April 2017. Der hohe Zinssatz besteht bereits seit mehr als 50 Jahren. Da die Zinsen in den vergangenen Jahren stark gesunken sind, hatte sich der Bund der Steuerzahler für eine Anpassung des Zinssatzes auf 0,25 Prozent pro Monat beziehungsweise drei Prozent pro Jahr eingesetzt. Az.: 10 K 2472/16 E

Text: / handwerksblatt.de

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