Von den Absprachen waren mehrere Hundert Ausschreibungen der Stadt Dortmund für Straßenbauarbeiten betroffen.

Von den Absprachen waren mehrere Hundert Ausschreibungen für Straßenbauarbeiten betroffen. (Foto: © blasbike/123RF.com)

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Hohe Geldbußen gegen Straßenbaukartell

Betriebsführung

Das Bundeskartellamt hat Geldbußen von insgesamt einer Millionen Euro gegen vier Dortmunder Bauunternehmen verhängt. Sie hatten Preisabsprachen bei öffentlichen Bauvergaben getroffen.

Das Bundeskartellamt hat Geldbußen von insgesamt knapp einer Millionen Euro gegen die vier Dortmunder Bauunternehmen Höhler GmbH & Co. KG, Möckel Bauunternehmung GmbH & Co. KG, Möllmann Straßen- und Ingenieurbau GmbH + Co. KG und Stra-La Bau GmbH wegen Absprachen bei Ausschreibungen von Straßenbauarbeiten verhängt.

Das Verfahren ging auf einen Kronzeugenantrag eines weiteren beteiligten Unternehmens, der Gehrken Straßen- und Tiefbau GmbH & Co. KG, zurück, dem das Bußgeld erlassen wurde. Von den Absprachen waren mehrere Hundert Ausschreibungen der Stadt Dortmund im Bereich Straßenbauarbeiten in den Jahren 2012 bis 2018 mit einem Auftragsvolumen von insgesamt etwa 18 Millionen Euro betroffen.

Absprachen über günstigstes Gebot

"Die Bauunternehmer haben sich die Aufträge gegenseitig zugeschanzt, indem sie bei persönlichen Treffen jeweils einen bestimmt haben, der den Zuschlag kriegen sollte, in dem er das relativ günstigste Angebot abgeben durfte. Die anderen legten sich mit ihren Angeboten darüber", erklärte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, dazu.

Die an den Absprachen beteiligten Unternehmensvertreter kamen zu persönlichen Treffen zusammen, die häufig unter dem Tarnnamen eines "Treffens in Afrika" verabredet wurden. Dabei gingen sie die aktuellen Ausschreibungen der Stadt Dortmund durch und einigten sich darauf, wer bei den verschiedenen Ausschreibungen das jeweils günstigste Angebot abgeben sollte.

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Unternehmen kooperierten bei Aufklärung

Neben dem Kronzeugen haben auch die vier anderen Unternehmen bei der Aufklärung des Sachverhaltes mit dem Bundeskartellamt kooperiert. Mit allen Unternehmen konnte eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung (Settlement) erzielt werden. Die Bescheide sind rechtskräftig.

Einen Bericht zu dem Verfahren (mit den Inhalten nach § 53 Abs. 5 GWB) finden Sie > hier.

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Text: / handwerksblatt.de

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