Handwerk: 7,4 Prozent weniger Umsatz
Corona hat auch Spuren im Handwerk hinterlassen: Die Umsätze sind von Anfang April bis Ende Juni 2020 um 7,4 Prozent zurückgegangen. Das ist der erste Umsatzrückgang seit sieben Jahren. Es gibt aber auch eine Branche, bei der es richtig brummt.
Im zweiten Quartal 2020 sind die Umsätze im zulassungspflichtigen Handwerk in Deutschland gegenüber Vorjahresquartal um 7,4 Prozent zurückgegangen. Das meldet das Statistische Bundesamt (Destatis). Dies ist der erste Rückgang seit sieben Jahren.
Grund dafür ist in erster Linie die Corona-Pandemie. Ende Juni 2020 waren demnach im zulassungspflichtigen Handwerk aber auch 1,7 Prozent weniger Menschen im Handwerk tätig als Ende Juni 2019.
Kraftfahrzeugtechnik mit hohen Rückgängen
Foto: © Statistisches Bundesamt Destatis 2020In fünf der sieben Gewerbegruppen wurden im zweiten Quartal 2020 niedrigere Umsätze als im Vorjahreszeitraum erwirtschaftet. Den stärksten Umsatzrückgang gab es im Kraftfahrzeuggewerbe mit minus 21,6 Prozent.
Vom aktuellen Fahrradboom profitierten die Zweiradmechanikerinnen und -mechaniker. Hier gab enorme Umsatzsteigerungen (plus 32,7 Prozent).
Starke Umsatzrückgänge hingegen verzeichneten die Kaftfahrzeugtechnikerinnen und -techniker mit einem Minus von 23,7 Prozent.
Hohe Umsatzrückgänge gab es wegen des Lockdowns auch im Gesundheitsgewerbe, dazu zählen unter anderem die Orthopädiemechaniker mit minus 19,9 Prozent.
Auch die Handwerke für den privaten Bedarf, zu denen beispielsweise das Friseurhandwerk zählt, melden für das zweite Quartal 2020 ein Minus von 13,5 Prozent.
Demgegenüber berichten das Bauhauptgewerbe (plus 4,7 Prozent) und das Ausbaugewerbe (plus 1,1 Prozent) von Umsatzsteigerungen.
Die Umsatzrückgänge und -steigerungen seien zumindest teilweise Auswirkungen der Corona-Pandemie, schreiben die Statistiker. In einigen Gewerbegruppen gab es pandemiebedingten Einschränkungen, beispielsweise vorübergehende Schließungen der Handwerksunternehmen.
Weniger Mitarbeiter
In allen sieben Gewerbegruppen waren Ende Juni 2020 weniger Personen tätig als Ende Juni 2019. Im Lebensmittelgewerbe nahm die Beschäftigung mit minus fünf Prozent am stärksten ab.
Im Bauhauptgewerbe sank die Zahl der Beschäftigten mit minus 0,3 Prozent am geringsten.
Zulassungspflichtiges Handwerk Zulassungspflichtige Handwerke sind in der Anlage A der Handwerksordnung aufgelistet. Die Betriebe werden in der Handwerksrolle der jeweiligen Handwerkskammer gelistet. Voraussetzung zur Leitung eines solchen Betriebes ist die Meisterqualifikation oder eine vergleichbare Ausbildung. Daneben gibt es die zulassungsfreien Gewerke, die in der Anlage B1 und B2 geführt werden.
Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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