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1. Juni 2012
Bei Arbeiten auf Stundenlohnbasis muss der Kunde nur die Stunden bezahlen, die tatsächlich notwendig waren. Trödeln die Handwerker am Bau, muss der Auftraggeber dafür nicht geradestehen.
Gleiches gilt für die Materialien. Auch hier, so das Oberlandesgericht Düsseldorf, muss die Firma wirtschaftlich handeln und darf keine überteuerten Materialien einkaufen. Der Kunde habe die Handwerkerrechnung zu Recht gekürzt.
Damit es gerade bei kleineren Arbeiten nicht zu großem Ärger kommt, rät der Verband Privater Bauherren (VPB) den Auftraggebern, um einen Pauschalfestpreis zu bitten. In dem sollte alles enthalten sein, also die gesamte Arbeit und das Material.
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Mit demselben Urteil hat das Gericht aber in einem anderen Punkt dem Handwerker Recht gegeben: Bei kurzen Aufträgen kann man die Fahrtkosten extra berechnen.
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 28. Februar 2012, Az. 23 U 59/11
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