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HWK Trier | August 2022
Neue Meisterkurse starten im September – noch Plätze frei
Im September starten die neuen Meisterkurse der Handwerkskammer Trier. Interessierte können sich noch anmelden!
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Mobilität | August 2022
Vom simplen Zelt bis zum Luxusliner oder Expeditionsmobil – der CARAVAN SALON zeigt die komplette Bandbreite für Outdoor-Enthusiasten. Welche Neuheiten auf den Ständen der Aussteller zu entdecken sind, verrät diese kleine Übersicht.
(Foto: © Daniel Kaesler/123RF.com)
Juni 2012
Bei Arbeiten auf Stundenlohnbasis muss der Kunde nur die Stunden bezahlen, die tatsächlich notwendig waren. Trödeln die Handwerker am Bau, muss der Auftraggeber dafür nicht geradestehen.
Gleiches gilt für die Materialien. Auch hier, so das Oberlandesgericht Düsseldorf, muss die Firma wirtschaftlich handeln und darf keine überteuerten Materialien einkaufen. Der Kunde habe die Handwerkerrechnung zu Recht gekürzt.
Damit es gerade bei kleineren Arbeiten nicht zu großem Ärger kommt, rät der Verband Privater Bauherren (VPB) den Auftraggebern, um einen Pauschalfestpreis zu bitten. In dem sollte alles enthalten sein, also die gesamte Arbeit und das Material.
Mit demselben Urteil hat das Gericht aber in einem anderen Punkt dem Handwerker Recht gegeben: Bei kurzen Aufträgen kann man die Fahrtkosten extra berechnen.
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 28. Februar 2012, Az. 23 U 59/11
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