Auch im Lockdown darf der Handwerker ins Haus.

Auch im Lockdown darf der Handwerker ins Haus. (Foto: © Olena Yakobchuk/123RF.com)

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Handwerker trotz 15-Kilometer-Regel im Einsatz

Betriebsführung

Handwerker können Aufträge weiter ausführen und nehmen auch neue Aufträge entgegen. Sie dürfen auch in Regionen fahren, in denen die 15-Kilometer-Regel gilt. Darauf weist die Handwerkskammer OWL hin.

Fast alle Handwerksbetriebe sind auch während des Lockdowns für ihre Kunden im Einsatz. Maurer- und Betonbauer, Zimmerer, Tischler, Maler- und Lackierer, Elektroniker und Anlagenmechaniker für Sanitär, Heizungs- und Klimatechnik beispielsweise führen ihre Aufträge weiterhin aus und nehmen auch neue Aufträge entgegen.

Handwerkerinnen und Handwerker dürfen auch in Regionen, in denen die 15-Kilometer-Regel gilt, ihre Aufträge ausführen, wenn die Anfahrtstrecke länger ist, darauf weist die Handwerkskammer OWL hin.

"Einige Menschen gehen fälschlicherweise davon aus, dass die Beschränkungen aus dem Privatleben im Arbeitsleben gelten", erklärt Peter Eul, Präsident der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld (HWK OWL).

Auch die Eins-Plus-Regel, also nur eine Person aus einem weiteren Haushalt darf eine Wohnung betreten, gelte aktuell für das Arbeitsleben nicht, so Eul.

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Über die Handwerkskammer, die Verbände und Innungen hätten die Handwerkerinnen und Handwerker Informationen über alle wichtigen Vorkehrungen zum Schutz von Infektionen erhalten und würden diese auch anwenden, betont Eul.

15-Kilometer-Regelung Die Regelung besagt, dass in sogenannten Hotspots mit über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen und diffusem Infektionsgeschehen touristische Ausflüge verboten werden können. Details regeln die jeweiligen Länder und Kommunen. Bitte erkundigen Sie sich vor Ort, ob Sie betroffen sind. Es gibt eine Reihe von Ausnahmen, etwa  Arztbesuche oder Fahrten zur Arbeit. Somit können auch Handwerker beispielsweise im Nachbarort tätig sein.

Die meisten Arbeiten sind weiterhin möglich

Kfz- und Zweiradwerkstätten bieten ihren Service ebenfalls weiter an. Selbst Probefahrten sind weiterhin möglich. Auch Optik- und Hörakustikbetriebe sowie Sanitätshäuser sind weiterhin geöffnet. Reinigungen dürfen ebenfalls weiterarbeiten.

Die Nahrungsmittelhandwerke, Bäcker, Konditoren und Fleischer dürfen weiterhin verkaufen. Der Gastronomiebereich ist allerdings derzeit geschlossen.

Friseuren und Kosmetikern ist die Ausübung ihres Handwerks aktuell untersagt, da ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann. Medizinisch notwendige Behandlungen etwa im Bereich der medizinischen Fußpflege sind allerdings weiterhin erlaubt.

Quelle: HWK OWL

Text: / handwerksblatt.de

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