Styroporplatten, die als Brandschutz HBCD enthalten, gelten für ein Jahr wieder als ungefährliche Abfallart.

Styroporplatten, die als Brandschutz HBCD enthalten, gelten für ein Jahr wieder als ungefährliche Abfallart. (Foto: © Nejat Çarkacı/123RF.com)

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HBCD-Sondermüll-Einstufung wird ausgesetzt

Betriebsführung

Der Bundesrat hat einstimmig beschlossen, die Einstufung von HBCD-haltigen Polystyrol-Dämmstoffen als gefährliche Abfallart für ein Jahr auszusetzen.

Bis dahin sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass insbesondere Dachdecker Bauabfälle wieder so unkompliziert und zu den bisher üblichen Kosten an die Entsorger weiterleiten können - wie über viele Jahre hinweg vor der Rechtsänderung im Oktober. Die Proteste aus der Baubranche hatten NRW-Umweltminister Johannes Remmel dazu bewogen, im Bundesrat das einjährige Moratorium anzuregen.

Entsorgung ist eine kostspielige Angelegenheit

HBCD steht für Hexabromcyclododecan. Es ist in Dämmmaterial aus Polystyrol enthalten und dient als Flammschutzmittel. Seit Anfang Oktober gilt HBCD-haltiges Polystyrol als gefährlicher Abfall und muss deshalb bei Abbruch- oder Sanierungsmaßnahmen gesondert entsorgt werden – eine kostspielige Angelegenheit.

Selbst Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte sich im Sinne der Baubranche ausgesprochen. In großen Teilen des Bundesgebiets war es nahezu unmöglich geworden, Baumischabfälle mit Polystyrolanteilen zu entsorgen. Entweder nahmen die Müllverbrennungsanlagen sie gar nicht an oder sie und die zwischengeschalteten Abfalltransporteure verlangten "zum Teil sittenwidrige Preise“, wie im Bundesrat auch die rheinlandpfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken monierte. Viele Bauarbeiten mussten deswegen gestoppt oder verschoben werden, Arbeitsplätze und Firmen gerieten in akute Gefahr.

Das Bundesumweltministerium – auf der Umweltministerkonferenz in Berlin hatten sich die Umweltminister der Bundesländer nicht auf eine einstimmige Empfehlung zur Rückstufung von HBCD-haltigem Polystyrol als ungefährliche Abfallart einigen können  – sagte daraufhin zu, schon im Januar eine Arbeitsgruppe für das Ausarbeiten einer neuen Regelung in Sachen HBCD zu starten. Alle Redner im Bundesrat betonten, dass das Flammschutzmittel als Gift sehr umweltschädlich sei und deswegen beseitigt werden müsse. Am 21. Dezember soll das Bundeskabinett den Beschluss nun bestätigen.

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Dachdecker-Verband begrüßt Beschluss

Der Dachdecker-Verband Nordrhein, der die Kritik an der Neuregelung vom Oktober angeführt hatte, begrüßte den Bundesrats-Beschluss. Dadurch hätten sich die politisch Verantwortlichen Zeit verschafft und der Druck auf die Baubetriebe werde hoffentlich abnehmen. "Optimal" wäre allerdings der Antrag von Saarland, Rheinland-Pfalz und Sachsen gewesen, die alte Rechtslage wieder herzustellen. Dies hätte die Entsorgungsprobleme dauerhaft "vom Tisch“ gebracht. Nun werde man sehr intensiv verfolgen, wie die Entsorger sich verhalten und vorallem ihre Preise gestalten werden.

Hier finden Sie den Link zur Beschlussfassung und die Redebeiträge im Bundesrat.
Link zur Drucksache (Bundesrat): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (PDF, 99KB, nicht barrierefrei)

Text: / handwerksblatt.de

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