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Hilfe vom Steuerberater förderfähig

Betriebsführung

Steuerberater helfen Firmenchefs oft nicht nur in steuerlichen Fragen, sondern auch bei betriebswirtschaftlichen Themen. Für diese Beratung können sie Zuschüsse aus einem Förderprogramm des Bundes erhalten.

Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die sich von ihrem Steuerberater nicht nur steuerlich, sondern auch in betriebswirtschaftlichen Fragen beraten lassen, können für Letzeres Zuschüsse des Bundes aus dem Programm "Förderung unternehmerischen Know-hows" erhalten.

Das haben das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das über die Bewilligung der Zuschüsse entscheidet, auf Nachfrage des Deutschen Steuerberaterverbandes (DStV) bestätigt.

Für bereits gegründete Unternehmen

Das Förderprogramm, das betriebswirtschaftliche Beratungen unterstützt, richtet sich an Unternehmen, die bereits gegründet sind. Beratungen vor einer Gründung werden über andere Programme bezuschusst. Die Zielgruppe sind:

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  • Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
  • Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmern)
  • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)

Der Zuschuss kann je nach Unternehmensart und Region zwischen 1.500 und 3.200 Euro betragen. Der DStV begrüßt, dass der Bund über seine öffentlichen Förderprogramme besondere Beratungszuschüsse für einen breiten Kreis von Unternehmen gewährt. 

Flyer zum Beratungsprogramm
Das Programm "Förderung unternehmerischen Know-hows" biete den KMU die nötige Unterstützung, um qualifizierte Beratungsleistungen in Anspruch nehmen zu können.

Beratung bei der Handwerkskammer  

Über dieses und andere Förderprogramme können sich Betriebe bei ihrer Handwerkskammer informieren. Die Kammern selbst bieten natürlich auch betriebswirtschaftliche Beratung zu Themen wie Rentabilität, Finanzierung, Strategie, Marketing, Personalführung, Krisenbewältigung, Unternehmensnachfolge etc.. Diese ist für ihre Mitglieder kostenfrei. Das gilt auch für die Industrie- und Handelskammern.

Text: / handwerksblatt.de

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