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Mehr Bauabfälle deponiert

Betriebsführung

Die neuen Anforderungen der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) führen dazu, dass mehr Bauabfälle deponiert werden, befürchten Bau- und Abbruchunternehmer.

Derzeit laufen die Beratungen in den Bundesländern zum Referentenentwurf der Mantelverordnung, der inklusive rund 300 Änderungsanträgen seit September 2018 im Bundesrat hängt.

Bauverbände befürchten, dass die neuen Anforderungen der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) zu einer Verschiebung der Stoffströme in Richtung Deponierung führen. Vertreter des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, der Bauverbände NRW, des Verbands Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus sowie des Deutschen Abbruchverbands trafen sich jetzt mit der nordrhein-westfälischen Umweltministerin Ursula Heinen-Esser in Düsseldorf.

Unternehmer schildern die zukünftigen Probleme mit den im Referentenentwurf zur Mantelverordnung getroffenen Regelungen zum Einbau von Ersatzbaustoffen. 

Mehrere tausend LKW-Fahrten zusätzlich

Foto: © Bauverbände NRW/Harald Siebertv.l.n.r.: Heinz G. Rittmann, Hermann Schulte-Hiltrop, Gerhard Odenkirchen, Martin Höhler, Petra Umlauf-Schülke, Günter Hobusch, Thomas Hagedorn, Karlgünter Eggersmann, Ministerin Ursula Heinen-Esser, Christian Leonhards, Rüdiger Otto, Walburga Sodermanns-Peschel, Christoph Lau, Christine Buddenbohm .Der Geschäftsführer des größten, bundesweit agierenden Abbruchunternehmens aus NRW berichtete von einem aktuellen Bauvorhaben. Hier wird ein ehemalig industriell genutztes Areal von etwa 60 Hektar Größe für eine künftige Gewerbenutzung entwickelt. Das Abbruchmaterial aus dem Rückbau der oberirdischen Bausubstanz sowie angeliefertes RC-Material in einer Größenordnung von 1,1 Millionen Tonnen könne in Übereinstimmung mit den aktuellen Materialwerten aus dem Verwertererlass NRW (Erlass zur Güteüberwachung von mineralischen Stoffen im Straßen- und Erdbau) zur notwendigen Nivellierung der Fläche eingesetzt werden.

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Bringe man die neuen Materialwerte aus dem Entwurf der Mantelverordnung in Ansatz, so der Geschäftsführer, müsste das jetzt genutzte RC-Material aufgrund des sensibleren Wertes für PAK (Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) im Feststoff fast vollständig auf einer Deponie entsorgt und Ersatzmaterial antransportiert werden. Folge wären mehrere tausend LKW-Fahrten zum Abtransport des Abbruchmaterials und zur Anlieferung neuen Materials.

Dabei gibt das Abbruchunternehmen zu Bedenken, dass die Verwendung von RC-Materialien bisher nirgendwo zu schädlichen Grundwasser- oder Bodenveränderungen geführt hat, zumal die Gesamtfläche nahezu vollständig mit Gebäuden oder Verkehrswegen versiegelt werden soll.

Etwa zehn Millionen Euro Mehrkosten!

Ungeachtet der umweltrelevanten Folgen durch die Baustellenlogistik und dem Wegfall von Deponiekapazitäten wäre der beschriebene Fall mit einer Kostensteigerung von zirka zehn Millionen Euro verbunden.

Einen ähnlichen Fall schildert auch ein Straßen- und Tiefbauunternehmer aus Dortmund. Er macht auch darauf aufmerksam, dass viele Flächen in NRW stark urban überprägt sind und eine Schadstoffvorbelastung aufweisen. Dies müsse beim Einsatz von Recyclingmaterial in einem angemessenen Umfang Berücksichtigung finden.

Überlegungen des Ministeriums, den in Paragraf 20 des Entwurfs zur EBV geregelten Produktstatus der besten Materialklassen ganz aus der Verordnung herauszunehmen, lehnen die Unternehmen und Verbände ab. 

Quelle: Bauverbände NRW/Harald Siebert

Text: / handwerksblatt.de

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