Immobilienkauf: Neue KfW-Förderung für Familien startet
Familien, die eine ältere Immobilie kaufen und darin wohnen möchten, können ab sofort die neue KfW-Förderung "Jung kauft Alt" beantragen. Für die energetische Sanierung haben sie viereinhalb Jahre Zeit.
Ab sofort können Familien und Alleinerziehende die neue KfW-Förderung für den Kauf von sanierungsbedürftigen Häusern und Wohnungen beantragen. Bei dem Förderprogramm "Jung kauft Alt", das sich an Familien richtet, handelt es sich um zinsgünstige Kredite.
Das zu versteuernde Haushaltseinkommen ist begrenzt. Bei einem minderjährigen Kind darf es maximal 90.000 Euro im Jahr betragen, für jedes weitere Kind steigt die Einkommensgrenze um 10.000 Euro.
Gefördert wird der Kauf eines Hauses oder einer Wohnung zur Selbstnutzung, für das man einen Energieausweis der Klassen F, G und H vorlegen kann. Laut Bundesbauministerium trifft das auf 45 Prozent aller Immobilien in Deutschland zu. Förderfähig sind die gesamten Ausgaben für Kauf inklusive der Grundstückskosten. Nicht gefördert werden Kaufnebenkosten wie Grunderwerbssteuer, Maklerprovision oder Notarkosten.
Wichtig ist, dass die Immobilie von der Familie mindestens fünf Jahre selbst bewohnt wird. Der Kauf von Ferienwohnungen oder Gartenhäusern kann zum Beispiel über das Programm nicht gefördert werden.
Familien könnten wieder in die alte Heimat ziehen
Die Förderung mit dem genauen Titel "Jung kauft Alt - KfW Wohneigentum für Familien - Bestandserwerb (308)" erfolgt über zinsverbilligte Kredite.
"Durch zinsverbilligte Kredite, die deutlich unter dem liegen, was die eigene Hausbank anbietet, kann eine Familie mit zwei Kindern bis zu 18.000 Euro sparen", sagt Bundesbauministerin Klara Geywitz. Eine Idee dahinter sei, dass Familien in die alte Heimat ziehen. "Gerade in ländlichen und dünn besiedelten Regionen vermeiden wir damit Donut-Dörfer, bei denen die historische Bausubstanz im Dorfkern leer steht und die Menschen drumherum im Neubau wohnen."
Wichtig für Ablauf:Vor dem Kauf muss man einen Energieeffizienzexperten beauftragen. Zugelassen sind alle Expertinnen und Experten, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind.
Auch der Antrag auf den Förderkredit bei der Hausbank muss unbedingt vor dem Kauf der Wohnung oder des Hauses gestellt werden. Ausnahme: Man hat mit dem Verkäufer der Immobilie eine aufschiebende Bedingung vereinbart, aber den Kaufpreis noch nicht bezahlt. Das genaue Prozedere erklärt die Hausbank oder die KfW.
Für den Kreditantrag muss man unter anderem sein Einkommen anhand von Einkommensteuerbescheiden nachweisen, Geburtsurkunden der Kinder mitbringen und einen gültigen Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis für die Immobilie vorlegen.
Sobald man die Zusage von der KfW hat, kann man den Kreditvertrag mit seiner Bank oder Sparkasse abschließen, die Immobilie kaufen und mit der Sanierung starten.
Die energetische Sanierung soll dann innerhalb von viereinhalb Jahren abgeschlossen sein und muss auch schriftlich bei der Hausbank nachgewiesen werden, und zwar anhand einer "Bestätigung nach Durchführung" (BnD), die der Energieeffizienzexperte ausstellt.
Quelle: KfW
Es sind Kreditlaufzeiten von sieben bis 35 Jahren sowie Zinsbindungen von zehn oder 20 Jahren möglich. Der Zinssatz für ein Darlehen mit 35 Jahren Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung beträgt laut KfW aktuell beispielsweise 1,51 Prozent effektiv.
Die maximale Kredithöhe hängt von der Kinderzahl ab. Bei drei oder mehr Kindern sind es 150.000 Euro. Das ist allerdings weniger als Familien im Rahmen der Wohneigentumsförderung von der KfW bekommen können.
Kredithöchstbeträge:
- Ein Kind: Bis zu 100.000 Euro
- Zwei Kinder: Bis zu 125.000 Euro
- Ab drei Kindern: Bis zu 150.000 Euro
Nicht förderberechtigt sind Familien und Alleinerziehende, die Voreigentum besitzen oder bereits Baukindergeld beziehen oder bezogen haben.
Mit der BEG-Förderung für die Sanierung und den Heizungstausch kombinierbar
Nach dem Kauf und der Förderzusage müssen die Familien ihre Immobilie innerhalb von 54 Monaten (viereinhalb Jahre) energetisch modernisieren und damit einen Standard von mindestens EH 70 EE erreichen. In der Regel ist dann auch ein Heizungstausch nötig. Dafür und für die Sanierung kann zusätzlich die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) genutzt werden.
"Jede Sanierung ist besser als keine Sanierung"
Die Landesbausparkasse LBS hält das Förderprogramm "Jung kauft Alt" von der Idee her gut, da es bisher nur eine Neubauförderung für Familien gab. Aber die Anforderungen seien zu hoch. "Immobilien mit den schlechtesten Energieeffizienzklassen F, G und H innerhalb von viereinhalb Jahren auf den Standard EH 70 EE modernisieren zu müssen – das wird entweder am Zeitrahmen oder am Geld scheitern. Es erscheint jedenfalls zu ambitioniert", sagt LBS-Verbandsdirektor Axel Guthmann.
Im Falle einer mangelnden Nachfrage nach dem Förderprogramm fordert die LBS deshalb, dass die zeitlichen Vorgaben an die Käufer gestreckt werden. Außerdem könnten dann gegebenenfalls auch bessere Energieeffizienzklassen in die Förderung aufgenommen werden, "damit der Sprung zum angestrebten Niveau kleiner und günstiger wird und vor allem das Potenzial an begünstigten Immobilien wächst". Für den Klimaschutz sei jede Sanierung besser als keine Sanierung, so Guthmann.
Für die Förderung stehen jährlich 350 Millionen Euro bereit.
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Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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