Die EU-Kommission will so wenige Lebensmittel verschwenden wie möglich (Foto: © karandaev/123RF.com)

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Kommission kämpft gegen Lebensmittelverschwendung

Lebensmittel: Die EU-Kommission hat eine Methode zur Messung der Menge von Abfällen entwickelt. Mitgliedstaaten sollen ab 2020 zur Lebensmittelverschwendung Bericht erstatten.

Die Europäische Kommission hat eine Methodik zur Messung des Umfangs von Lebensmittelabfällen beschlossen. Damit will die Kommission ihre Bemühungen für ein nachhaltiges Lebensmittelsystem weiter vorantreiben. Derzeit stehen keine ausreichenden Daten zur Lebensmittelverschwendung zur Verfügung. Um diese Wissenslücke zu schließen, will die Kommission die Mitgliedstaaten bei der Quantifizierung der Lebensmittelverschwendung auf jeder Stufe der Lebensmittelversorgungskette unterstützen. Auf der Grundlage einer gemeinsamen Definition von Lebensmittelabfällen soll die Methodik eine kohärente Überwachung des Ausmaßes der Lebensmittelverschwendung in der gesamten EU gewährleisten.

20 Prozent werden verschwendet

"Um Veränderungen zu bewirken, müssen wir in der Lage sein, den Umfang der Lebensmittelabfälle richtig zu messen. Ich freue mich, dass die EU die erste umfassende Methodik hierzu entwickelt hat und damit weltweit wegweisend ist", so Frans Timmermans‚ Erster Vizepräsident der Kommission. Jährlich gehen laut EU-Kommission etwa 20 Prozent der in der EU erzeugten Lebensmittel verloren oder werden verschwendet, was zu gesellschaftlichen, ökologischen und wirtschaftlichen Schäden führt. Die Vermeidung der Lebensmittelverschwendung wurde in dem von der Kommission im Dezember 2015 angenommenen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft als einer der vorrangigen Bereiche genannt.

Verschwendung auf jeder Stufe der Lieferkette verringern

Jyrki Katainen‚ Vizepräsident der Europäischen Kommission, erklärt: "Es gibt überzeugende wirtschaftliche Argumente dafür, die Verschwendung von Lebensmitteln zu vermeiden. Untersuchungen haben für Unternehmen, die die Reduzierung von Lebensmittelverlusten und -verschwendung in ihre Abläufe integriert haben, einen Investitionsertrag von 14:1 ergeben. Ich zähle darauf, dass sich die Lebensmittelunternehmer aktiv an der Messung, Meldung und Verfolgung des Umfangs von Lebensmittelabfällen beteiligen."

Mitgliedstaaten sind verpflichtet, Maßnahmen umzusetzen

Auf der Grundlage des überarbeiteten EU-Abfallrechts‚ das im Mai 2018 als Teil des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft angenommen wurde, sind spezifische Maßnahmen zur Vermeidung der Lebensmittelverschwendung eingeführt worden, die der EU neue Daten über den Umfang von Lebensmittelabfällen liefern sollen. Nach dem neuen Abfallrecht sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, nationale Programme zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen umzusetzen und die Verschwendung von Lebensmitteln auf jeder Stufe der Lieferkette zu verringern, zu überwachen und darüber Bericht zu erstatten.

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Flexible Datenerhebung auf nationaler Ebene

In dem delegierten Rechtsakt wird festgelegt, was auf jeder Stufe der Lebensmittelversorgungskette als Lebensmittelverschwendung zu zählen hat und wie gemessen werden sollte; die Datenerhebung auf nationaler Ebene kann jedoch flexibel gestaltet werden. Mit der Unterstützung der EU-Plattform für Lebensmittelverluste und -verschwendung und anderer einschlägiger Sachverständigengruppen will die Kommission die Umsetzung verfolgen und einen regelmäßigen Austausch mit den Mitgliedstaaten organisieren, um die praktische Umsetzung und den Erfahrungsaustausch zu erleichtern.

Erste Daten sollen bis Mitte 2022 vorliegen

Der Methodik zufolge sollen die Mitgliedstaaten einen Überwachungsrahmen einführen und 2020 zum ersten Mal Bericht erstatten; die ersten neuen Daten über den Umfang der Lebensmittelabfälle sollen der Kommission bis Mitte 2022 vorliegen. Der EU-Berichterstattungsrahmen soll dazu beitragen, die Berichterstattung über die Lebensmittelverschwendung durch die Unternehmen zu standardisieren, und die globale Überwachung der Ziele für nachhaltige Entwicklung fördern. Der delegierte Rechtsakt wird geprüft dem Parlament und dem Rat bis Ende Juli übermittelt.

Text: / handwerksblatt.de

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