Auch Handwerksbetriebe sind nach wie vor von der Corona-Krise noch massiv betroffen. Deshalb sei es jetzt wichtig, die Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket jetzt schnell und bürokratiearm umzusetzen, so ZDH-Präsident Wollseifer.

Auch Handwerksbetriebe sind nach wie vor von der Corona-Krise noch massiv betroffen. Deshalb sei es jetzt wichtig, die Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket jetzt schnell und bürokratiearm umzusetzen, so ZDH-Präsident Wollseifer. (Foto: © nerthuz /123RF.com)

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Konjunkturpaket: "Das wirkt bei den Betrieben"

Überbrückungshilfen, Steuersenkungen und stabile Sozialversicherungsbeiträge: Das vom Bundeskabinett beschlossene Konjunkturpaket begrüßt das Handwerk als guten Mix zur Krisenbewältigung und zum Wiederhochfahren der Wirtschaft.

Das Bundeskabinett hat in einer Sondersitzung Teile des milliardenschweren Konjunkturprogramms und damit Überbrückungshilfen, Steuersenkungen, stabile Sozialversicherungsbeiträge und eine Ausbildungsprämie auf den Weg gebracht. Auch den Unternehmen des Handwerks soll das Paket helfen, kurzfristig wieder auf die Beine zu kommen. 

Das Paket sei insgesamt "ein guter Mix von Instrumenten zur Krisenbewältigung, Konjunkturstärkung und Zukunftssicherung", das erklärte Handwerkspräsident Hans-Peter Wollseifer bei der gemeinsamen Pressekonferenz mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), Ingo Kramer (BDA) und Achim Berg (Bitkom) zur aktuellen Situation in den Unternehmen. Die Wirtschaftsverbände äußerten sich überwiegend positiv zu den Beschlüssen der Koalition, die teilweise schon am 1. Juli in Kraft treten werden. 

Stabile Sozialversicherungsbeiträge

Die Handwerksbetriebe seien nach wie vor von der Corona-Krise noch massiv betroffen, betonte Handwerkspräsident Wollseifer in der Pressekonferenz. Deshalb sei es jetzt wichtig, die Maßnahmen jetzt schnell und bürokratiearm umzusetzen, sodass sie auch wirksam zur Erholung und zur Transformation der Wirtschaft beitragen können. In dem Konjunkturpaket sei sehr viel Positives angelegt, so Wollseifer.

Zum Beispiel die Stabilisierung des Sozialversicherungsbeitrags auf 40 Prozent. Im arbeits- und lohnintensiven Handwerk sorge das für Planungssicherheit. Gut wäre, wenn diese Regelung über das Jahr 2021 hinaus von Bedeutung sei, erklärte Wollseifer.

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Auch die steuerlichen Maßnahmen wie den pauschalierten Verlustrücktrag, die degressive Afa oder die EEG-Umlage begrüßt der Handwerkspräsident. "Alles das wirkt bei den Betrieben. Das wird ankommen."

Positiv seien auch die neuen Überbrückungshilfen, die jetzt beschlossen wurden. Also der Liquiditätszuschuss für die Unternehmen, die weiter unter Umsatzeinbrüchen leiden. 

Ausbildungsprämie: Wichtige Wertschätzung

"Damit Erholung wie Transformation gelingen, werden wir weiter gut ausgebildete Fachkräfte brauchen", so Wollseifer weiter. "Das wissen unsere Betriebe, weshalb bei ihnen Ausbildung ungeachtet der erschwerten Umstände weiter ganz oben auf der Agenda steht."

Die Ausbildungsprämie sei eine wichtige Wertschätzung genau dieser Betriebe "und ein Motivationssignal, das sich auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt auszahlen wird." Eben dass auch im Krisenjahr Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt und besetzt werden können.

57 Maßnahmen hat das Bundeskabinett am 12. Juni beschlossen. Hier ein Auszug:

Mehrwertsteuersenkung

Die Mehrwertsteuersätze werden befristet gesenkt: von 19 auf 16 Prozent und von sieben auf fünf Prozent. Die reduzierten Sätze gelten vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020.

Neue Billigkeitsregelung für die Preisauszeichnung: Händler und Anbieter von Dienstleistungen können für die vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer pauschale Rabatte an der Kasse gewähren, ohne die Preise aller ihrer Waren zum 1. Juli 2020 ändern zu müssen.

Kinderbonus

Eltern erhalten für jedes Kind, das kindergeldberechtigt ist, einen einmaligen Kinderbonus von 300 Euro. Der Bonus wird versteuert, jedoch nicht auf Sozialleistungen angerechnet. So soll der Kinderbonus gezielt Familien mit kleinen und mittleren Einkommen zu Gute kommen.

Der Steuerfreibetrag für Alleinerziehende steigt 2020 und 2021 von derzeit 1.908 Euro auf 4.008 Euro jährlich.

Verlustrücktrag

Unternehmen brauchen jetzt Liquidtät. Der steuerliche Verlustrücktrag für 2020 und 2021 wird deshalb auf fünf Millionen Euro - beziehungsweise auf zehn Millionen Euro bei Zusammenveranlagung - erhöht. Außerdem wird die Möglichkeit geschaffen, den Rücktrag schon in der Steuererklärung für 2019 nutzbar zu machen.

Degressive Afa

Für 2020 und 2021 gelten verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten für bewegliche Wirtschaftsgüter wie beispielsweise Maschinen geben. Durch die Wiedereinführung der degressiven Afa sollen Investitionsanreize gesetzt werden. Die degressive Abschreibung von 25 Prozent (höchstens das 2,5-fache der linearen Abschreibung) gilt für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die in den Jahren 2020 und 2021 angeschafft oder hergestellt werden.

Investitionsabzugsbeträge

Zur Vermeidung steuerlicher Nachteile infolge Corona-bedingter Investitionsausfälle werden die in 2020 endenden Fristen für die Verwendung von Investitionsabzugsbeträgen nach Paragraf 7g EStG um ein Jahr verlängert. Vorübergehend werden auch die Reinvestitionsfristen des Paragraf 6b EStG um ein Jahr verlängert. Dies soll die Liquidität der Unternehmen schonen. Kurzfristige Reinvestitionen zur Vermeidung der Rücklagenauflösung mit Gewinnzuschlag werden vermieden.

Sozialversicherungsbeiträge

Die Sozialversicherungsbeiträge werden bis 2021 bei maximal 40 Prozent stabilisiert. Das soll Nettoeinkommen von Beschäftigten entlasten und für Unternehmen Verlässlichkeit schaffen.

Ausbildungsprämie

Betriebe, die ihr Ausbildungsplatzangebot 2020 im Vergleich zu den drei Vorjahren nicht verringern, bekommen für jeden neu geschlossenen Ausbildungsvertrag eine einmalige Prämie in Höhe von 2.000 Euro (wird nach Ende der Probezeit ausgezahlt). Unternehmen, die ihr Angebot an Ausbildungsplätzen sogar erhöhen, erhalten für jeden zusätzlichen Ausbildungsvertrag 3.000 Euro.

Überbrückungshilfen

25 Milliarden Euro sollen dafür bereitgestellt werden, um Unternehmen zu helfen, die nach wie vor von der Corona-Krise massiv betroffen sind. Genannt werden Veranstaltungslogistiker, Schausteller, Clubs oder Reisebüros. Das Programm sieht einen Zuschuss zu den betrieblichen Fixkosten der Monate Juni bis August 2020 vor. Voraussetzung dafür ist ein Umsatzrückgang von durchschnittlich mindestens 60 Prozent in den Monaten April und Mai 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Jüngere Unternehmen können auch spätere Vergleichszahlen vorlegen.

Es werden dann bis zu 80 Prozent der Fixkosten übernommen. Die maximale Fördersumme liegt bei 150.000 Euro für größere Unternehmen und bei 9.000 beziehungsweise 15.000 Euro für Kleinstunternehmen und Soloselbständige von bis zu fünf oder zehn Beschäftigten.

Energetische Gebäudesanierung

Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm wird für 2020 und 2021 um eine Milliarde Euro auf 2,5 Milliarden Euro aufgestockt.

Mobilität

Der Bund verdoppelt seinen Anteil am Umweltbonus befristet bis 31.12.2021. Beim Kauf eines E-Fahrzeugs mit einem Listenpreis von bis zu 40.000 Euro steigt damit die Förderung des Bundes von 3.000 auf 6.000 Euro. 

In den Ausbau moderner und sicherer Ladesäulen-Infrastruktur sowie die Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität und der Batteriezellenfertigung werden zusätzlich 2,5 Milliarden Euro investiert.

Die Kfz-Steuer wird ab 2021 stärker an den CO2-Emissionen ausgerichtet.

Mit befristeten Flottenaustauschprogrammen soll die Elektromobilität gefördert werden. Das betrifft Fahrzeuge Sozialer Dienste im Stadtverkehr sowie Elektronutzfahrzeuge für Handwerker und kleine und mittlere Unternehmen. 

Bei der Besteuerung der privaten Nutzung von Dienstwagen ohne Kohlendioxidemission wird der Höchstbetrag des Bruttolistenpreises von 40.000 auf 60.000 Euro angehoben. Bislang werden bei der privaten Nutzung eines betrieblichen Elektrofahrzeugs (inkl. Brennstoffzellenfahrzeuge) nur ein Viertel des Bruttolistenpreises der Besteuerung zugrunde gelegt.  

EEG-Umlage

Die EEG-Umlage soll 2021 bei 6,5 ct/kwh und 2022 bei 6,0 ct/kwh liegen, also sinken.

Quelle: Bundesfinanzministerium; Bundeswirtschaftsministerium

Text: / handwerksblatt.de

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