Kurzarbeitergeld für 24 Monate: Planungssicherheit für Unternehmen
Planungssicherheit für Betriebe in Kurzarbeit: Sie können weiterhin bis zu 24 Monate Kurzarbeitergeld für die Beschäftigen beziehen. Längstens bis Ende 2026. Die Verlängerung hat das Bundeskabinett beschlossen.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Kurzarbeit: Das müssen Betriebsinhaber wissen
Die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld bleibt vorerst bei 24 Monaten - längstens aber bis zum 31. Dezember 2026. Die Verlängerung hat das Bundeskabinett beschlossen. Betriebe, die sich bereits in Kurzarbeit befinden, sollen dadurch die Möglichkeit haben, anstelle der regulären Bezugsdauer von zwölf Monaten bis zu zwei Jahre Kurzarbeitergeld für ihre Beschäftigten zu beziehen. Die geltende Regelung wäre sonst zum Jahresende ausgelaufen. Ab 2027 soll wieder auf zwölf Monate umgestellt werden.
"Mit der Verlängerung geben wir Betrieben in Deutschland in Anbetracht derzeitiger handels- und geopolitischer Risiken Planungssicherheit für die kommenden Monate. Wir schützen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Arbeitslosigkeit und sichern ihre Einkommen", sagte Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas.
Die durch Kurzarbeit frei werdenden Arbeitszeitkapazitäten könnten von den Betrieben etwa für Weiterbildungsmaßnahmen genutzt werden. Bessere sich die Situation oder die Auftragslage, dann könnten die Betriebe die Auslastung kurzfristig wieder erhöhen, ohne neues Personal suchen und einarbeiten zu müssen.
Für die Beschäftigten in Kurzarbeit wird der Einkommensverlust teilweise kompensiert. Kinderlose Arbeitnehmer erhalten 60 Prozent ihres ausgefallenen Nettoentgelts und solche mit mindestens einem Kind 67 Prozent.
Antrag bei der Arbeitsagentur Beantragt wird Kurzarbeitergeld bei der Bundesagentur für Arbeit, wenn der Betriebe zum Beispiel aus wirtschaftlichen Gründen die Arbeitszeit vorübergehend verringern muss.
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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