Foto: © UlrikeSchanz/123RF.com
HWK Trier | April 2024
Webinar zur Fachkräfteeinwanderung
Die Neuregelungen der Fachkräfteeinwanderung sind nicht leicht zu durchschauen. Ein Webinar der LAG Welcome Center klärt die Teilnehmenden darüber auf.
(Foto: © Elnur/123RF.com)
Vorlesen:
Arbeitnehmer, die schon vor der Corona-Krise in Kurzarbeit waren, müssen sich weniger Sorgen machen, dass sie jetzt arbeitslos werden: Die maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld wurde auf 21 Monate verlängert.
Die maximale Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld wird angesichts der Corona-Krise von zwölf auf 21 Monate verlängert.
Diese Verlängerung ist zunächst bis 31. Dezember 2020 befristet. Sie betrifft Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis 31. Dezember 2019 entstanden ist. Deren Anspruch auf Kurzarbeit wäre womöglich bald, also nach maximal zwölf Monaten, ausgelaufen.
Das könnte Sie auch interessieren:
Betriebsführung
Handwerkspolitik
Handwerkspolitik
Die neue Regelung wurde am 20. April 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt rückwirkend zum 31. Januar 2020 in Kraft.
Im Herbst soll darüber diskutiert werden, ob weiterer Bedarf besteht, berichtet der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH).
Alle wichtigen Informationen rund um das Kurzarbeitergeld lesen Sie hier.
Kommentar schreiben