Ist die Lärmbelastung hoch, müssen Beschäftigte eine persönliche Schutzausrüstung tragen.

Ist die Lärmbelastung höher als 85 Dezibel, müssen Beschäftigte eine Schutzausrüstung tragen. (Foto: © BG Bau Matthias Merz)

Vorlesen:

Leise geht es manchmal auch: Tag gegen Lärm 2023

"Mach' mal leise" ist das Motto für den "Tag gegen Lärm" am 26. April 2023. Die BG BAU veranstaltet bundesweit Aktionstage in zahlreichen Ausbildungszentren der Bauwirtschaft.

Die Zahlen verdeutlichen den großen Bedarf: Im Jahr 2021 war Lärmschwerhörigkeit mit 2.882 Fällen die Berufskrankheit mit den meisten Verdachtsanzeigen in der Bauwirtschaft und den baunahen Dienstleistungen. Während das, was wir im Alltag als Lärm bezeichnen, zunächst "nur" ein subjektives Gefühl beschreibt, gilt für höhere Schallpegel ab 80 dB(A) ganz klar: Sind wir diesen zu häufig und zu lange ausgesetzt, hat das gesundheitliche Folgen für das Gehör. Da es sich nicht selbst heilen kann, sind die Schäden am Gehör außerdem nicht rückgängig zu machen.

Gesundheitliche Aufklärung direkt beim Berufseinstieg ist wichtig, wird hier doch der Grundstein für ein ganzes Arbeitsleben gelegt. Auszubildende erfahren am 23. April 2023, was Lärm ist und wie er wirkt, wie laut Baumaschinen sind und wie man sich vor den möglichen Folgen von Lärm schützen kann. Denn auch und gerade am Bau gilt: Mach´ mal leise.

Schwerhörigkeit effektiv verhindern

Rund 18 Millionen Euro jährlich gab die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) in den vergangenen fünf Jahren für Heilbehandlungen, Rehabilitation und Renten aufgrund dieser Berufskrankheit aus. Die BG BAU setzt daher so früh wie möglich an und richtet sich mit ihren Aktionen rund um den Tag gegen Lärm gezielt an den Nachwuchs in der Branche.

"Lärmschwerhörigkeit ist eine Berufskrankheit, die sich bereits mit wenigen Mitteln effektiv verhindern lässt", sagt Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU. Dort legt man daher besonderes Gewicht auf die Präventionsarbeit beim Lärmschutz. "Unsere Aktionstage für Auszubildende sind seit Jahren ein bewährter Baustein dafür", so Arenz anlässlich des 26. Tages gegen Lärm. "In rund 90 Minuten werden die jungen Menschen von unseren Expertinnen und Experten mit Wissen versorgt, das ihnen hoffentlich lebenslang ein gutes Hörvermögen sichert."

Das könnte Sie auch interessieren:

Arbeitgeber müssen für Hörschutz sorgen

Berufstätige an ihrem Arbeitsplatz vor Lärm zu schützen, ist Aufgabe der Betriebe. Einzelheiten regelt die Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV). Im Idealfall wird Lärm durch den Einsatz technischer Maßnahmen bereits an der Quelle verhindert oder verringert, etwa durch leisere Maschinen oder lärmarme Arbeitsverfahren, die den Schallpegel deutlich senken.

Wenn das technisch nicht umsetzbar ist, sind organisatorische Schutzmaßnahmen hinzuziehen, wie etwa das Abtrennen lauter Arbeitsbereiche durch Schallschutzwände oder die zeitliche Begrenzung der Aufenthaltsdauer im Lärmbereich. Liegt die Lärmbelastung immer noch über durchschnittlich 80 dB(A) am Tag, müssen Unternehmen ihren Beschäftigten persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen, etwa in Form von Kapselgehörschützern, Gehörschutzstöpseln oder individuell angefertigten Otoplastiken. Eine Tragepflicht besteht ab einem Wert von 85 dB(A). 

Quelle: BG BAU

DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale DHB registrieren!

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: