Gesetzlich Versicherte können seit kurzem medizinische Einlagen online bestellen.

Gesetzlich Versicherte können seit kurzem medizinische Einlagen online bestellen. (Foto: © Andriy Popov/123RF.com)

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Mediziner warnen vor orthopädischen Einlagen aus dem Onlinehandel

Betriebsführung

Enorme Gesundheitsrisiken drohen durch Online-Versorgung mit medizinischen Einlagen. Sehnenrisse sind möglich, warnen Ärzte und der Bundesinnungsverband für Orthopädietechnik.

Ohne fachmännische Vermessung können knapp acht Millionen gesetzlich Versicherte seit kurzem medizinische Einlagen online und im Versand bestellen und so die gesetzliche Zuzahlung sparen. Den Versicherten drohten aber Folgen wie schmerzhafte Risse der Achillessehne bei unsachgemäßer Behandlung, erklärt der Bundesinnungsverband für Orthopädietechnik (BIV-OT).

"Voraussetzung einer zielführenden Hilfsmittelversorgung ist eine fachgerechte, persönliche Untersuchung durch dafür speziell ausgebildete Experten im Vorfeld sowie die Überprüfung des korrekten Sitzes der fertigen Einlage am betroffenen Fuß und im Schuh! Das wissen eigentlich auch die gesetzlichen Krankenkassen", unterstreicht Prof. Dr. med. Dipl. oec. Bernhard Greitemann, ärztlicher Direktor der Klinik Münsterland am Reha-Klinikum Bad Rothenfelde. Fehler könnten ernsthafte Konsequenzen haben – für die gesundheitlich Betroffenen, aber ebenso für die Krankenkassen, die für dadurch entstehende Folgeschäden aufkommen müssten. 

Nur von Experten machen lassen!

Greitemann verweist zum Beispiel auf den Knick-Senkfuss: "Auch mit einem vermeintlich einfachen Knick-Senkfuss ist nicht zu spaßen. Oftmals liegt hier eine Schwächung oder Schädigung der Fußinnenseite vor. Man spricht dann von einer degenerativen Schädigung oder Insuffizienz der sogenannten Postikussehne. Eine individuell am Patienten vom Experten abgenommene angepasste Einlage ist zur Abstützung und Entlastung des Sehnenkomplexes unerlässlich. Die optimale Höhe der Stütze kann nur unbelastet durch die Untersuchung von Hand durch den Orthopädie(schuh)techniker bestimmt werden. Nur der Fachmann kann durch seine anatomischen Kenntnisse diese Höhe bestimmen." 

Hier sei die genaue Untersuchung besonders wichtig, die durch eine Selbstvermessung durch Laien mittels eines zwei-dimensionalen Abdrucks nicht zu leisten sei, so der Mediziner. In einer online-Versorgung werde aber bewusst auf medizinisch notwendige Informationen für die Einlagenfertigung verzichtet. Durch die Selbstvermessung durch den Laien würden beachtliche Risiken auf den Patienten verlagert. Beim Knick-Senk-Fuß könne das bei fehlerhafter Einlagenversorgung bis zum Riss der Sehne und Schäden im Sprunggelenk führen.

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Der Bundesinnungsverband für Orthopädietechnik (BIV-OT) teilt diese Besorgnis und befürchtet eine deutliche Verschiebung der Haftungsrisiken zulasten der Versicherten. 

Quelle: Bundesinnungsverband für Orthopädietechnik (BIV-OT)

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Text: / handwerksblatt.de