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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Die erfolgreiche Teilnahme an einem Wettbewerb - etwa die Deutsche Meisterschaft im Handwerk (DMH) - ist eine gute Voraussetzung für das Stipendium. (Foto: © ZDB/Petra Reidel)
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April 2025
Begabtenförderung: Ab diesem Jahr gibt es im Weiterbildungsstipendium bis zu 9.135 Euro für Handwerker und Handwerkerinnen, die ihre Ausbildung besonders gut abgeschlossen haben. Auch das Aufstiegsstipendium wurde aufgestockt.
Das Bundesbildungsministerium hat die finanzielle Unterstützung von begabten jungen Handwerkerinnen und Handwerkern ausgebaut. Sowohl für das Weiterbildungsstipendium als auch für das Aufstiegsstipendium stieg die Förderung zum 1. Januar 2025.
Seit dem 1. Januar 2025 liegt die Förderung im Weiterbildungsstipendium bei 9.135 Euro, verteilt auf drei Jahre. Bisher lag der Höchstsatz bei 8.700 Euro. Der Eigenanteil der Stipendiaten bleibt bei zehn Prozent. Das bedeutet, dass die Stipendiaten einen um fünf Prozent höheren Zuschuss für ihre fachlichen und berufsübergreifenden Weiterbildungen im Vergleich zu 2024 erhalten können. Die Weiterbildung muss immer berufsbegleitend durchgeführt werden.
"Die Fördersummenerhöhung gilt auch für alle Stipendiatinnen und Stipendiaten, die bereits seit 2023 beziehungsweise 2024 am Förderprogramm teilnehmen", berichtet Christian Grabenauer, der das Förderprogramm bei der Handwerkskammer Karlsruhe betreut.
Bewerbung um das Stipendium Weitere Informationen zu den Stipendien gibt es bei allen Handwerkskammern. Dort kann man sich dann auch um das Weiterbildungsstipendium der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) bewerben.
✔ wenn man die Berufsabschlussprüfung mit besser als "gut" (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder 87 Punkte) bestanden hat,
✔ oder besonders erfolgreich an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb teilgenommen hat,
✔ oder von einem Betrieb oder der Berufsschule begründet vorgeschlagen wird
✔ und bei der Aufnahme in das Förderprogramm jünger als 25 Jahre ist.
Die Förderung einer Maßnahme wird vor Beginn beantragt. Ist die Maßnahme förderfähig, können die Stipendiaten Zuschüsse erhalten für:
✔ Maßnahmekosten
✔ Fahrtkosten
✔ Aufenthaltskosten
✔ notwendige Arbeitsmittel
✔ Prüfungskosten
✔ IT-Bonus von 250 Euro zur Anschaffung eines Computers im ersten Förderjahr in Verbindung mit einer Maßnahme.
Auch im Aufstiegsstipendium gibt es eine deutliche Verbesserung: Seit dem 1. September 2024 wurden die Förderpauschalen auf 3.045 Euro jährlich für Teilzeit-Studierende und auf 992 Euro monatlich für Vollzeit-Studierende angehoben.
Hintergrund: Die Erhöhung der Fördersätze erfolgt im Einklang mit der jüngsten Anpassung der BAföG-Sätze für Studierende und ist Teil der "Exzellenzinitiative für berufliche Bildung" der Bundesregierung.
Quellen: Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade; Handwerkskammer Karlsruhe; Handwerkskammer Düsseldorf; SBB
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