Mehr Geld: Bildungsministerium fördert begabte Handwerker
Das Bundesbildungsministerium stärkt die Begabtenförderung im Handwerk. Ab 2025 gibt es im Weiterbildungsstipendium bis zu 9.135 Euro für junge Handwerker, die ihre Ausbildung besonders gut abgeschlossen haben. Auch im Aufstiegsstipendium steigt die Förderung.
Das Bundesbildungsministerium baut die finanzielle Unterstützung von begabten jungen Handwerkerinnen und Handwerkern aus. Sowohl für das Weiterbildungsstipendium als auch für das Aufstiegsstipendium wird die Förderung erhöht. "Damit setzt das Bundesbildungsministerium ein klares Zeichen für die Bedeutung der beruflichen Bildung und stärkt die Weiterbildungsmöglichkeiten für engagierte Handwerkerinnen und Handwerker", freut sich Matthias Steffen, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade.
Förderung für Weiterbildungsstipendium erhöht sich 2025
Ab dem 1. Januar 2025 steigt die Förderung im Weiterbildungsstipendium auf bis zu 9.135 Euro, verteilt auf drei Jahre. Bisher lag der Höchstsatz bei 8.700 Euro. Der Eigenanteil der Stipendiaten bleibt bei zehn Prozent. Das bedeutet, dass die Stipendiaten einen um fünf Prozent höheren Zuschuss für ihre fachlichen und berufsübergreifenden Weiterbildungen erhalten können. Die Weiterbildung muss immer berufsbegleitend durchgeführt werden.
"Die Fördersummenerhöhung gilt auch für alle Stipendiatinnen und Stipendiaten, die bereits seit 2023 beziehungsweise 2024 am Förderprogramm teilnehmen", berichtet Christian Grabenauer, der das Förderprogramm bei der Handwerkskammer Karlsruhe betreut.
Förderfähig sind anspruchsvolle – in der Regel berufsbegleitende – Fort- und Weiterbildungen
- Zum Beispiel ein Schweißlehrgang für Handwerker,
- die Vorbereitungskurse auf die Meister-, Techniker- oder Betriebswirt-Prüfungen,
- aber auch Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen (z. B. Fremdsprachen, Softwarekurse oder Qualitätsmanagement)
- sowie berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen.
Wer sich um ein Stipendium bewerben möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen
Bewerben kann man sich,
✔ wenn man die Berufsabschlussprüfung mit besser als "gut" (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder 87 Punkte) bestanden hat,
✔ oder besonders erfolgreich an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb teilgenommen hat,
✔ oder von einem Betrieb oder der Berufsschule begründet vorgeschlagen wird
✔ und bei der Aufnahme in das Förderprogramm jünger als 25 Jahre ist.
Weitere Informationen zu den Stipendien gibt es bei den Handwerkskammern. Dort kann man sich dann auch um das Weiterbildungsstipendium der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) bewerben.
Diese Kosten werden übernommen
Die Förderung einer Maßnahme wird vor Beginn beantragt. Ist die Maßnahme förderfähig, können die Stipendiaten Zuschüsse erhalten für:
✔ Maßnahmekosten
✔ Fahrtkosten
✔ Aufenthaltskosten
✔ notwendige Arbeitsmittel
✔ Prüfungskosten
✔ IT-Bonus von 250 Euro zur Anschaffung eines Computers im ersten Förderjahr in Verbindung mit einer Maßnahme.
Höhere Förderpauschalen auch im Aufstiegsstipendium
Auch im Aufstiegsstipendium gibt es eine deutliche Verbesserung: Seit dem 1. September 2024 wurden die Förderpauschalen auf 3.045 Euro jährlich für Teilzeit-Studierende und auf 992 Euro monatlich für Vollzeit-Studierende angehoben.
Hintergrund: Die Erhöhung der Fördersätze erfolgt im Einklang mit der jüngsten Anpassung der BAföG-Sätze für Studierende und ist Teil der "Exzellenzinitiative für berufliche Bildung" der Bundesregierung.
Quellen: Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade; Handwerkskammer Karlsruhe; Handwerkskammer Düsseldorf; SBB
Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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