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Mehr Zeit für die Steuererklärung 2020

Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2020 verlängert sich um drei Monate bis Ende Oktober 2021 beziehungsweise Ende Mai 2022, wenn ein Steuerberater die Steuererklärung macht.

Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause der Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung 2020 um drei Monate zugestimmt. Die dreimonatige Verlängerung für den Veranlagungszeitraum 2020 gilt sowohl für Steuererklärungen, die von Steuerberaterinnen und Steuerberatern erstellt werden, als auch für Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärungen selbst anfertigen.

Frist bis Ende Oktober oder Ende Mai

Alle, die die Steuererklärung selbst machen, haben nun bis Ende Oktober 2021 Zeit. Da der 31. Oktober in diesem Jahr auf einen Sonntag fällt, verschiebt sich die Abgabefrist auf den darauffolgenden Montag, also den 1. November 2021, berichtet der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BVL).  

"Bis zum 1. November 2021 muss die Steuererklärung für 2020 beim Finanzamt eingegangen sein. Dies gilt für alle Steuerpflichtigen, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind", erklärt Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine BVL.

Werden Steuerberater beauftragt, verlängert sich der Termin vom 28. Februar 2022 auf den 31. Mai 2022.

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Parallel wird auch die Karenzzeit zur Verschonung von Verzugszinsen auf Steuerschulden um drei Monate ausgeweitet. Sowohl Steuererstattungen als auch Steuernachzahlungen werden erst dann verzinst, wenn die Festsetzung nach dem Juni 2022 erfolgt, erklärt der BVL.

Belastungen der Corona-Pandemie

Hintergrund für die Verlängerung sind die Belastungen durch die Corona-Pandemie für Steuerzahler und Steuerberater. Letztere hatten bereits im Februar 2021 einen Aufschub um sechs Monate für den Veranlagungszeitraum 2019 erhalten.

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Text: / handwerksblatt.de

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