Modernisierte Ausbildungsordnung für Glasapparatebauer
Technologien und Verfahren entwickeln sich bei der Herstellung von Glasapparaten ständig weiter. Nun wurde die Ausbildungsordnung modernisiert. Die neue Fassung tritt zum 1. August 2023 in Kraft.
"Präzision, Sorgfalt und handwerkliches Geschick – diese Eigenschaften benötigen Fachkräfte, um den hohen Qualitätsanforderungen bei der Herstellung von Glasapparaten wie Trichtern, Reaktionsgefäßen und Kühlern gerecht zu werden", heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zur modernisierten Ausbildungsordnung der Glasapparatebauer. Neben manuellen Tätigkeiten komme dabei auch dem Einsatz von Maschinen große Bedeutung zu. In der Praxis haben sich Technologien und Verfahren beständig weiterentwickelt und zu Anpassungsbedarfen von Ausbildungsinhalten und Prüfungsanforderungen geführt.
Höchstmaß an Gestaltungsfreiheit
Zu den größeren Änderungen der modernisierten Ausbildungsordnung gehört nach Auskunft des BIBB, dass die Bedeutung der maschinellen Heißbearbeitung – inklusive der vermehrten Ausbildung an der Drehbank – zunimmt, dass die Ausbildungsbetriebe durch die starke Gewichtung der Berufsbildposition "Herstellen von Glasapparaten" und durch die offenen Formulierungen in dieser Berufsbildposition, wie zum Beispiel "Glasapparate zur Destillation herstellen", ein Höchstmaß an Gestaltungsfreiheit erhalten sowie die kompetenzorientierte Ausbildung mit vollständigen Handlungen von Vorbereiten von Arbeitsabläufen über die Durchführung bis zur Qualitätskontrolle.
Das BIBB hat gemeinsam mit den zuständigen Bundesministerien, Sozialpartnern und Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis im Auftrag der Bundesregierung die Ausbildungsordnung zum/zur Glasapparatebauer/-in modernisiert. Sie tritt zum 1. August 2023 in Kraft. Die modernisierte Ausbildungsordnung und der darauf abgestimmte Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz lösen die bestehende Regelung aus dem Jahr 1983 ab.
Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung
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Text:
Bernd Lorenz /
handwerksblatt.de
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