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HWK des Saarlandes | August 2026
Lossprechungsfeier in Saarbrücken
Ende August gab es für neue Gesellinnen und Gesellenin der Sparkassen-Filiale am Saarbrücker Neumarkt gleich mehrere Gründe zum Feiern.
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Januar 2026
Nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche gelten gestaffelte Mutterschutzfristen. Was Arbeitgeber über Beschäftigungsverbot, Nachweis und Erstattung der Kosten über die Umlage U2 wissen müssen.
Frauen haben nach einer Fehlgeburt seit dem 1. Juni 2025 erstmals Anspruch auf Mutterschutz. Diesen können sie ab der 13. Schwangerschaftswoche in Anspruch nehmen. Je länger die Schwangerschaft gedauert hat, desto länger dauert auch die Schutzfrist. Eine Fehlgeburt liegt aus medizinischer Sicht vor, wenn die Schwangerschaft bis zur 24. Schwangerschaftswoche vorzeitig endet. Bislang gab es keine Regelung. Betroffene Frauen mussten sich von ihrer Ärztin oder ihrem Arzt krankschreiben lassen, "wenn sie Zeit brauchten, um das Ereignis zu verarbeiten", berichtet die Techniker Krankenkasse (TK).
In diesen Schutzfristen dürfen Arbeitgeber die Frauen nicht beschäftigen. Es sei denn, die betroffene Frau möchte ausdrücklich arbeiten. Die Frauen haben während der Schutzfristen Anspruch auf Mutterschaftsleistungen. Arbeitgeber können sich die Kosten für den Mutterschutz über die Umlageversicherung U2 zurückholen.
Die Bescheinigung für den Arbeitgeber, die der Arzt, die Ärztin oder die Hebamme ausstellt, muss folgende Informationen beinhalten:
Zum 1. Januar 2026 wurde das Formular zum Vorliegen einer Fehlgeburt in das bestehende Vordruckmuster 9 (bisher Bescheinigung einer Frühgeburt oder einer Behinderung des Kindes) integriert. Das Vordruckmuster 9 heißt nun "Bescheinigung einer Fehlgeburt, Frühgeburt oder Behinderung des Kindes".
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Quelle: ZDH; TK; GKV
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