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HWK des Saarlandes | Juni 2025
Kurs: Meistervorbereitung Teil IV
Die Handwerkskammer des Saarlandes bietet im Rahmen der Meistervorbereitungen auch einen Kurs zum Thema Berufs- und Arbeitspädagogik an.
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Vorlesen:
Juni 2025
Frauen haben jetzt bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche Anspruch auf Mutterschutz. Zur Bescheinigung für den Arbeitgeber gibt es ein Muster-Formular, das Arzt oder Hebamme ausfüllen.
Frauen haben nach einer Fehlgeburt seit dem 1. Juni erstmals Anspruch auf Mutterschutz. Diesen können sie ab der 13. Schwangerschaftswoche in Anspruch nehmen. Je länger die Schwangerschaft gedauert hat, desto länger dauert auch die Schutzfrist. Eine Fehlgeburt liegt aus medizinischer Sicht vor, wenn die Schwangerschaft bis zur 24. Schwangerschaftswoche vorzeitig endet. Bislang gab es keine Regelung. Betroffene Frauen mussten sich von ihrer Ärztin oder ihrem Arzt krankschreiben lassen, "wenn sie Zeit brauchten, um das Ereignis zu verarbeiten", berichtet die Techniker Krankenkasse (TK).
In diesen Schutzfristen dürfen Arbeitgeber die Frauen nicht beschäftigen. Es sei denn, die betroffene Frau möchte ausdrücklich arbeiten. Die Frauen haben während der Schutzfristen Anspruch auf Mutterschaftsleistungen. Arbeitgeber können sich die Kosten für den Mutterschutz über die Umlageversicherung U2 zurückholen.
Die Bescheinigung für den Arbeitgeber, die der Arzt, die Ärztin oder Hebamme ausstellt, muss folgende Informationen beinhalten:
Hier gibt es die Bescheinigung als Muster zum Download. Dieses Formular gilt übergangsweise bis zum 31. Dezember 2025.
Quelle: ZDH; TK; GKV
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