Kein Berufsabschluss, kein Problem. Mit genügend Erfahrung kann die Externenprüfung der richtige Weg sein.

Kein Berufsabschluss, kein Problem. Mit genügend Erfahrung kann die Externenprüfung der richtige Weg sein. (Foto: © Prig MORISSE/123RF.com)

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Nachqualifizieren mit der Externenprüfung

Betriebsführung

Es gibt viele Gründe, warum An- und Ungelernte keinen Berufsabschluss vorweisen können. Doch das muss nicht so bleiben. Wer genügend Berufserfahrung hat, kann zugelassen werden.

"Wenn wir mehr Fachkräfte haben wollen, müssen wir künftig stärker nachqualifizieren", ist Dr. Beate Kramer von der Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk (ZWH) überzeugt. Eine bislang wenig bekannte und kaum genutzte Möglichkeit ist aus ihrer Sicht die Externenprüfung. Wer noch keine abgeschlossene Ausbildung in seinem Beruf hat, jedoch über ausreichend Erfahrung verfügt, kann unter bestimmten Voraussetzungen zur Gesellenprüfung zulassen werden.

Erste Anlaufstelle ist die Prüfungsstelle der Handwerkskammer. Sie berät und gibt die Anfrage oder den Antrag zur Zulassung an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses weiter. Dieser stellt fest, ob der Externe die Voraussetzungen erfüllt. Die Grundlage seiner Entscheidung sind Arbeitszeugnisse, aber auch das persönliche Gespräch.

Reichen die Kompetenzen nicht aus, wird die Nachqualifizierung bei einem Bildungsanbieter anvisiert. "Wird man als Externer zur Prüfung zugelassen, kann man sich wie jeder andere Azubi darauf vorbereiten", erklärt Dr. Beate Kramer. Das geht im Selbststudium mit Fach- und Schulbüchern, aber auch im Rahmen von Vorbereitungskursen, die Handwerkskammern oder Innungen anbieten. "Sogar manche Berufsschulen öffnen sich dafür."

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Bei der Zulassung haben es die Prüfungsausschüsse mit individuellen, ganz unterschiedlichen Berufsbiografien zu tun. Mitunter gilt es zu klären, wie Teilzeitarbeit oder eine abgebrochene Ausbildung angerechnet werden können. Damit die Kompetenzfeststellung, die Zulassung zur Externenprüfung und die Nachqualifizierung bundesweit möglichst einheitlich gestaltet werden, hat die Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk für Kammern, Prüfungsausschüsse und Bildungsträger Empfehlungen und Seminarkonzepte erarbeitet. 

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Text: / handwerksblatt.de