Neue Ausbildungsordnung für Dachdecker
Wichtige Neuerungen: Zu Beginn der Lehre legt der Betrieb künftig mit dem Azubi einen von fünf Schwerpunkten fest. Bei der überbetrieblichen Unterweisung wurde die Dauer von 14 auf 15 Wochen erhöht.
Seit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 2. Mai ist es amtlich: Die neue Ausbildungsverordnung für Dachdecker und Dachdeckerinnen wird nach Informationen des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) am 1. August 2016 in Kraft treten. Wichtigste Neuerung: Der Betrieb lege gemeinsam mit dem Auszubildenden zu Beginn der Lehre einen Schwerpunkt fest; die Vertiefung erfolge dann im dritten Lehrjahr. Ausgewählt werden könne zwischen Dachdeckungstechnik, Abdichtungstechnik, Außenwandbekleidungstechnik, Energietechnik an Dach und Wand oder Reetdachtechnik. Bei der überbetrieblichen Unterweisung (ÜLU) sei die Dauer von 14 auf 15 Wochen erhöht worden.
Technische Neuerungen im Fokus
Mit der neuen Ausbildungsverordnung sei der Beruf des Dachdeckers deutlich attraktiver geworden, denn es seien auch technische Neuerungen berücksichtigt worden. "Um den gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden, gibt es unter anderem im zweiten Lehrjahr in der überbetrieblichen Ausbildung einen neuen Lehrgang über das Herstellen von energetischen Maßnahmen an Dächern", so der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des ZVDH, Artur Wierschem.
Auch die Betriebe profitieren aus seiner Sicht von der Neuordnung: "Bei der alten Ausbildungsform musste der Betrieb in der Fachrichtung Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik die gesamte Breite des Berufsbilds berücksichtigen, das fiel kleineren Betrieben manchmal schwer. Nun kann jeder Betrieb nach einer zunächst grundlegenden gleichen Ausbildung entsprechend seines betrieblichen Schwerpunktes über die Zeitdauer von einem halben Jahr vertiefend ausbilden und sich somit passende Fachkräfte sichern."
Text:
Bernd Lorenz /
handwerksblatt.de
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