Die Beitragsbemessungsgrenze  in der gesetzlichen Krankenversicherung beeinflusst die Versicherungsbeiträge.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beeinflusst die Versicherungsbeiträge. (Foto: © Inga Geiser / DHB-Montage)

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Das ist die neue Beitragsbemessungsgrenze 2021

Betriebsführung

Ab 1. Januar 2021 gelten neue Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Das sind die neuen Grenzwerte und andere Rechengrößen.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt zum 1. Januar 2021 auf jährlich 58.050 Euro (monatlich 4.837,50 Euro). 2020 liegt die Grenze bei 56.250,00 Euro jährlich und 4.687,50 Euro monatlich.

Die Versicherungspflichtgrenze liegt ab 2021 bei 64.350 Euro jährlich (monatlich 5.362,50 Euro). 2020 liegt die Versicherungspflichtgrenze bei 62.550,00 Euro jährlich und 5.212,50 Euro monatlich

Das Bundeskabinett hat die neuen Werte am 21. Oktober 2020 beschlossen. Die Werte werden jedes Jahr an die Einkommensentwicklung angepasst.

Hintergrund: Bis zur Beitragsbemessungsgrenze ist das Einkommen beitragspflichtig, alles darüber ist beitragsfrei. Bis zur Versicherungspflichtgrenze müssen Beschäftigte gesetzlich krankenversichert sein. Wer mehr verdient, kann sich privat krankenversichern lassen.

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Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung

Auch für die Beitragsberechnung in der gesetzlichen Rentenversicherung gilt ab dem 1. Januar 2021 eine neue Einkommensgrenze. Der Beitrag bemisst sich dann bis zu einem Höchstbetrag von 7.100 Euro im Monat (West) und 6.700 Euro (Ost).

In der knappschaftlichen Rentenversicherung steigt diese Einkommensgrenze auf 8.700 Euro in den alten und 8.250 Euro in den neuen Ländern.

Rechengrößen ab 1. Januar 2021 im Überblick:

Beitragsbemessungsgrenze in der GKV: 58.050 Euro pro Jahr (4.837,50 Euro pro Monat)
Versicherungspflichtgrenze in der GKV: 64.350 Euro pro Jahr (5.362,50 Euro pro Monat)
Beitragsbemessungsgrenze für die allgemeine Rentenversicherung: 7.100 Euro pro Monat (West) 6.700 Euro pro Monat (Ost)
Beitragsbemessungsgrenze für die knappschaftliche Rentenversicherung: 8.700 Euro pro Monat (West) 8.250 Euro pro Monat (Ost)
Vorläufiges Durchschnittsentgelt für 2021 in der Rentenversicherung: 41.541 pro Jahr
Bezugsgröße in der Sozialversicherung: 3.290 Euro pro Monat (West) 3.115 Euro pro Monat (Ost)

Text: / handwerksblatt.de

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