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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Die Corona-Impfungen sollen auch an Weihnachten weitergehen. (Foto: © Yuliya Yesina/123RF.com)
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Dezember 2021
Bund und Länder haben sich auf schärfere Corona-Maßnahmen geeinigt. Dazu gehören Kontaktbeschränkungen – auch für Geimpfte.
Bundeskanzler Olaf Scholz und die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben am 21. Dezember 2021 in einem gemeinsamen Beschluss weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gefasst. Eine besondere Rolle spielte dabei die rasante Ausbreitung der Virusvariante Omikron.
Im Wesentlichen beinhaltet der Beschluss die folgenden Punkte:
• Die Politiker appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger, so schnell wie möglich Impfungen wahrzunehmen, um sich und andere zu schützen.
• Die Impfkampagne soll auch über Weihnachten, an den Tagen zwischen Weihnachten und Silvester und an Silvester weiterlaufen.
• Das Auftreten der Omikron-Variante erhöht die Dringlichkeit der (für Februar 2022 geplanten) Einführung einer allgemeinen Impfpflicht. Die Länder bitten den Bundestag und die Bundesregierung, die Vorbereitungen zügig voranzutreiben und kurzfristig einen Zeitplan vorzulegen.
• Bund und Länder fordern die Betreiber kritischer Infrastrukturen auf, ihre betrieblichen Pandemiepläne umgehend anzupassen und zu gewährleisten, dass diese kurzfristig aktiviert werden können. Der neu eingerichtete Bund-Länder-Krisenstab wird dies unterstützen.
• Die bislang geltenden Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte gelten weiter. Bundesweit bleibt der Zugang Kultur- und Freizeiteinreichtungen sowie zum Einzelhandel nur für Geimpfte und Genesene möglich (2G). Ergänzend kann ein aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus).
• Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte und Genesene: Spätestens ab dem 28. Dezember 2021 sind private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen nur noch mit maximal zehn Personen erlaubt. Sobald eine ungeimpfte Person teilnimmt, gelten die Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Personen (eigener Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts).
• Clubs und Diskotheken werden geschlossen, Tanzveranstaltungen verboten. Großveranstaltungen finden spätestens ab dem 28. Dezember 2021 ohne Zuschauer statt.
• Die Härtefallhilfen, der Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und das Kfw-Sonderprogramm sollen verlängert werden.
• Die Maßnahmen setzen bundesweit einheitliche Mindeststandards. Rechtlich wirksam sind sie aber erst, wenn die Bundsländer sie in ihren jeweiligen Corona-Verordnungen umsetzen.
Bund und Länder werden die weitere Entwicklung beobachten und sich über eventuell notwendige Anpassungen austauschen. Die Abwicklung der Wirtschaftshilfen erfolgt über die Länder. Am 7. Januar 2022 werden der Bundeskanzler und die Minsterpräsidenten erneut über die Lage beraten.
Quelle: ZDH
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