Die neue DGUV Branchenregel "Backbetriebe" weist auf gesundheitliche Risiken bei der Arbeit in Bäckereien und Konditoreien hin und nennt geeignete Schutzmaßnahmen.

Die neue DGUV Branchenregel "Backbetriebe" weist auf gesundheitliche Risiken bei der Arbeit in Bäckereien und Konditoreien hin und nennt geeignete Schutzmaßnahmen. (Foto: © clickandphoto/123RF.com)

Vorlesen:

Neues zum Schutz vor Bäckerasthma und anderen Risiken

Betriebsführung

Mehlstaub kann für Beschäftigte in Bäckereien zum Gesundheitsrisiko werden. Welche Gefährdungen es noch in Bäckereien und Konditoreien gibt und wie sich schützen können, dazu informiert die DGUV in einer neuen Branchenregel.

Die neue DGUV Branchenregel "Backbetriebe“ (110-004) ersetzt die Vorgängerversion "Arbeiten in Backbetrieben" (DGUV Regel 110-004, vormals BGR/GUV-R 112) und kann ab sofort kostenlos von der Website der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) heruntergeladen werden oder voraussichtlich ab Februar dort bestellt werden.

Die Publikation informiert Betriebsinhaber über den aktuellen Stand bei Arbeitsschutzvorgaben, zählt die für die Branche typischen Gefährdungen auf und macht auf geeignete Maßnahmen zur Prävention aufmerksam.

Schutz vor Atemwegserkrankungen und Hautproblemen

Das größte gesundheitliche Risiko in der Backstube besteht demnach weiterhin für die Beschäftigten darin, dass sie Mehlstaub einatmen und an Atemwegserkrankungen wie dem sogenannten Bäckerasthma erkranken können. Zudem kann das häufige Händewaschen zu Hautproblemen wie Ekzemen führen.

Darüber hinaus können sich Beschäftigte auch an Teigteilmaschinen verletzen oder bei Stürzen im Verkaufsraum. Die Branchenregel fasst typische Gefährdungen zusammen, gibt praktische Tipps zur Vorbeugung, geht auf die Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung von Beschäftigten ein. Bilder und Beispiele, Checklisten sowie Prüfprotokolle sollen Betriebsinhabern bei der Umsetzung der arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben helfen.

Das könnte Sie auch interessieren:

Handreichung für Umsetzung arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben

Die neue Branchenregel ist in Zusammenarbeit mit dem DGUV Sachgebiet Backbetriebe, der BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe, dem Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks sowie dem Verband Deutscher Großbäckereien entstanden.

Quelle: DGUV

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: